Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/28115) für ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz vorgelegt. Das Übereinkommen Nr. 183 vom 15. Juni 2000 ist eine Überarbeitung des Mutterschutz-Übereinkommens von 1952, das wegen seiner zu detaillierten Regelungen nur von wenigen Mitgliedstaaten der IAO unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen Nr. 183 vermeide durch flexiblere Regelungen diese Hindernisse, schreibt die Regierung in dem Entwurf. Ziel des Übereinkommens ist es demnach, die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie die Gesundheit und Sicherheit von Mutter und Kind weiter zu fördern. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Übereinkommens durch Deutschland geschaffen. Im Rahmen der Ratifizierung seien Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, so die Bundesregierung.
Berlin: (hib/CHE) Armut allein ist unbedeutend für Gewalt und Vernachlässigung von Kindern. Es müssten weitere Belastungen hinzukommen, um Verletzungen oder Vernachlässigung der Kinder wahrscheinlicher zu machen, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28003) auf eine Kleine Anfrage (19/27527) der AfD-Fraktion.
Armut sei aber "ein wesentlicher Belastungsfaktor für die Gestaltung von Beziehungen und Interaktionen im Familiensystem und damit auch für die Entwicklung der Kinder", heißt es in der Antwort weiter. Die Sorgen der Eltern, die aus mangelnden finanziellen Ressourcen resultierten und häufig mit beengten Wohnverhältnissen verbunden seien, beeinträchtigten vielfach den Blick der Eltern für Bedürfnisse der Kinder und würden den familiären Stress und damit das Risiko für Gewalt und Vernachlässigung erhöhen.
Bei Armut (festgemacht am Bezug von staatlichen Transferleistungen) seien die statistischen Werte für Gewalt und Vernachlässigung um das Doppelte erhöht. Armut stelle jedoch nur selten eine isolierte Problemlage dar. Vielfach kumulierten in von Armut betroffenen Familien eine Reihe von Belastungsfaktoren, schreibt die Bundesregierung.
Berlin: (hib/CHE) Im April 2020 haben rund 476.000 Beschäftigte des Gesundheitswesens in Kurzarbeit gearbeitet. In den Folgemonaten sank diese Zahl wieder deutlich, im Januar 2021 lag sie bei knapp 30.000 Beschäftigten. Das geht aus einer Antwort (19/27560) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27059) der AfD-Fraktion hervor.
Berlin: (hib/CHE) Die Corona-Pandemie hat zu einem deutlichen Rückgang der geringfügigen Beschäftigung im Vorjahresvergleich geführt. Der Anteil der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten an allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen hat sich jedoch schon in den letzten Jahren merklich verringert, wohingegen sich die Zahl von geringfügig entlohnt Beschäftigten in einem Nebenjob sukzessive erhöht hat. Pandemiebedingt gebe es jedoch auch hier Rückgänge im Vorjahresvergleich, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27860) auf eine Kleine Anfrage (19/26730) der FDP-Fraktion aus. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse reagierten verhältnismäßig stark auf Veränderungen der Wirtschaftslage. Deswegen seien geringfügig Beschäftigte von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen, schreibt die Regierung. Sie hat laut eigener Aussage keine Erkenntnisse darüber, wie diese Beschäftigten den pandemiebedingten Verdienstausfall kompensieren.
Berlin: (hib/CHE) Die Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung haben sich 2020 für die Mütterrente I auf 7,9 Milliarden Euro, für die Mütterrente II auf vier Milliarden Euro und für die Erwerbsminderungsrente auf 1,5 Milliarden Euro belaufen. Das geht aus einer Antwort (19/27949) auf eine Kleine Anfrage (19/26939) der AfD-Fraktion hervor. In der Antwort gibt die Bundesregierung auch über andere finanzielle Aspekte der Finanzentwicklung der Sozialkassen Auskunft.
Berlin: (hib/CHE) Die fünf häufigsten Schuldgründe bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2020 sind Mahngebühren, Kosten für Unterkunft und Heizung, Arbeitslosengeld II (ohne Säumniszuschläge), Kindergeld (ohne Säumniszuschläge) und Arbeitslosengeld gewesen. Das geht aus der Antwort (19/27947) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26914) der AfD-Fraktion hervor. Die Höhe der Rückforderungen hat sich demnach bei den Mahngebühren auf rund eine Million Euro belaufen, bei den Heiz- und Unterkunftskosten auf rund 41 Millionen Euro, beim ALG II auf rund 44 Millionen Euro, beim Kindergeld auf knapp 133 Millionen Euro und beim Arbeitslosengeld auf rund 15 Millionen Euro.