header-placeholder


image header
image
plenum teaser sitzungsverlauf bild  1

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 12. April 2021

  1. Weitere Zeugen von der BaFin vernommen
    3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  2. Umstrittene Reeder-Subvention
    Finanzen/Anhörung
  3. Alterssicherung von jüdischen Kontingentflüchtlingen
    Arbeit und Soziales/Anhörung
  4. Pro und Contra zur Urheberrechtsnovelle
    Recht und Verbraucherschutz/Anhörung
  5. Fragen zur Aussetzung der Impfung mit Astrazeneca
    Gesundheit/Kleine Anfrage
  6. FDP fragt nach Corona-Hilfsmaßnahmen
    Gesundheit/Kleine Anfrage
  7. Wirksamkeit der Corona-Warn-App
    Gesundheit/Kleine Anfrage


01. Weitere Zeugen von der BaFin vernommen

3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/LL) Strukturelle Fragen und Prozesse bei der Wertpapieraufsicht standen im Mittelpunkt der öffentlichen Zeugenvernehmung des 3. Untersuchungsausschusses ("Wirecard") am Montagmittag, 12. April 2021, bei der das Gremium Zeugen aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befragte.

Hätte die BaFin in dem zweistufigen Bilanzprüfungsverfahren zwischen der Bundesbehörde BaFin und der privatrechtlichen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) den Fall Wirecard an sich ziehen müssen? "Keine Anhaltspunkte für gesetzeswidrige Transaktionen" gebe es, "und keine fehlerhafte Rechnungslegung", zitierte Hannelore Lausch, bei der BaFin im Untersuchungszeitraum zuständige Abteilungsleiterin für Grundsatzfragen der Wertpapieraufsicht, aus einem Bericht der DPR.

Die Antworten der DPR auf Nachfragen ihres Hauses hätten der BaFin keinen Anlass gegeben, das Verfahren im Fall der Wirecard AG an sich zu ziehen. "Wir haben mehrere schriftliche Anfragen zur Prüfung der DPR gestellt. Die Antworten haben uns nicht an einem ordnungsgemäßen Verfahren zweifeln lassen. Die haben mehrere Prüfungsdurchgänge gemacht. Die Prüfstelle hat gearbeitet." Wie in jedem anderen Fall auch. Dies könne durchaus mal zwölf Monate dauern.

Die Mitglieder das Untersuchungsausschusses beleuchteten vor allem die Schnittstellen zwischen der ministeriellen Ebene (Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) und den am Prüfverfahren beteiligten Institutionen (BaFin und DPR) sowie zwischen diesen beiden Prüfeinrichtungen.

Die Abgeordneten interessierte unter anderem, ob die gesetzliche Regelung eine Fehlkonstruktion ist und unter welchen Voraussetzungen der rechtliche Rahmen vielleicht doch zulasse, dass die BaFin ein Prüfverfahren der DPR an sich ziehe.

Lausch schilderte die Unzufriedenheit der BaFin mit dem zweistufigen Verfahren. "Das zweistufige Verfahren ist ineffizient und erzeugt Probleme in der praktischen Handhabung. Das haben wir BMF und BMJV von Anfang an geschildert. Aber die Ministerien wollten das zweistufige Verfahren so und wir haben dann das Beste daraus gemacht."

Die Zusammenarbeit mit der Prüfstelle "war anstrengend", so Lausch, geprägt von Kompetenz-Rangeleien und Vorwürfen. "Man musste um seine Rechte kämpfen, hatte von Beginn an Probleme, angeforderte Akten zu bekommen, um bei Zweifeln in einem Fall auch mal tätig zu werden." Das habe sich im Lauf der Jahre verbessert. "Wir haben uns dann mit diesem Verfahren arrangiert."

Lediglich in einer Handvoll anderer Fälle habe man in der Vergangenheit seitens der BaFin Fehler am Prüfverfahren bei der DPR festgestellt. "Die waren natürlich brüskiert und sind sofort zum Ministerium gelaufen."

Die Zeugin schilderte, wie die BaFin 2019 und 2020 auf den Prüfbericht der DPR und auch auf das von Wirecard selbst in Auftrag gegebene Gutachten der Bilanzprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG gewartet habe.

Im Vorstand der BaFin habe man Anfang 2020 den Verdacht gehegt, dass die DPR im Fall Wirecard seit einem Jahr nicht gearbeitet habe, das hat der Ausschuss aus einer E-Mail erfahren. Daraufhin habe man ja das Auskunftsersuchen an die DPR gestellt, so Lausch: Was macht ihr? Wann können wir mit Ergebnissen rechnen? Im November 2019 habe sie außerdem "mitbekommen, dass die DPR erst das KPMG-Gutachten abwarten wolle".

Bei der BaFin habe man dies genauso bewertet. Es habe keinen Sinn, parallele Prüfungen zu eröffnen, wenn dieses große, global tätige Unternehmen, mit all seinen Möglichkeiten an dem Fall dran sei. "Das wollten wir abwarten."

Presseberichte über Manipulationen rund um Wirecard habe die BaFin der DPR für deren laufendes Verfahren stets weitergeleitet. Man sei so seiner Verpflichtung zur Zusammenarbeit nachgekommen.

Die DPR habe mehrere Stichprobenprüfungen bei Wirecard vorgenommen. Und bis auf 2020 stets festgestellt, dass es sich um ordnungsgemäße Abschlüsse handelte.

In der Sitzung entstand - durch die Fragen der Ausschussmitglieder und die Antworten der Zeugin von der BaFin - von der DPR das Bild einer sehr selbstbewussten und wenig kooperativen Institution, die von wenig konkreten ministeriellen Regelungen zur Zusammenarbeit profitiere, sich den Prüfungsprozeduren der zu beaufsichtigenden Unternehmen anschließe und vielfach die Herausgabe von Informationen unter Berufung auf Geheimhaltungsvorbehalte versage, und der die BaFin schließlich etwas zutraute, für das die DPR keine Mittel hatte:

Die BaFin habe ja im Schriftverkehr mit der DPR unterstellt, dass Wirecard möglicherweise Umsatzerlöse mit gefälschten Unterlage belegt habe, so der Abgeordnete Matthias Hauer (CDU). Gefälschte Unterlagen aber könne die DPR, die ja nach Worten von Lausch Buchhaltungsprüfung am Schreibtisch mache, gar nicht erkennen, da sie nicht forensisch tätig werde. Es passe nicht zusammen, dass die BaFin von der DPR verlange, über die Rechnungsprüfung für den Abschluss 30. Juni 2018 hinaus strafbare Handlungen aufzudecken, "obwohl man wusste: Forensisch können die da gar nichts machen."

Lausch sagte dazu: "Es ging mit der DPR stets darum: Wann kriegen wir das Prüfergebnis. Die Antwort war immer: Wir werden das schnellstmöglich vorlegen." Im Juni 2020, lange nach Veröffentlichung des KPMG-Gutachtens, sei die DPR dann zu dem Ergebnis gekommen: Die untersuchte Wirecard-Bilanz ist fehlerhaft.



02. Umstrittene Reeder-Subvention

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/AB) Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt ist von Sachverständigen kontrovers diskutiert und gegensätzlich beurteilt worden. Die Bewertungen der Subvention reichten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) am Montag von "müssen abgeschafft werden", bis zu "sind überlebensnotwendig". Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Reeder-Hilfen (19/27719) eingebracht.

Die Maßnahme sieht vor, dass Reeder und Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge zwar die deutsche Lohnsteuer von der Heuer abziehen, diese aber als Wettbewerbsvorteil einbehalten. Die Regelung soll um sechs Jahre verlängert werden. Darüber hinaus wird sie laut Entwurf ausgedehnt auf Schiffe unter Flagge eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union sowie auf die des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dazu gehören etwa Norwegen und Island.

Tilo Wallrabenstein vom Verband Deutscher Reeder begrüßte die geplante Verlängerung. Die Maßnahme sei ein äußerst wichtiger Beitrag zur Sicherung seemännischen Know-hows in Deutschland. Ohne sie wären seit Einführung der Regelung im Jahr 2016 rund zwei Drittel der Schiffe unter deutscher Flagge verloren gegangen. Mit der Maßnahme habe sich die Situation zumindest stabilisiert. Der internationale Wettbewerb sei "brutal". Auch Peter Geitmann von der Dienstleistungsgewerkschaft verdi sprach sich für die Verlängerung der Unterstützung aus. Jedoch lehnte er die Ausweitung auf Schiffe unter europäischer Flagge ab, dies sei nicht zielführend für den Erhalt von Schiffen unter deutscher Flagge und deutschen Seeleuten.

Für Michael Thöne vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln hat die Maßnahme "keinen erkennbaren Effekt gehabt". Er führt in seiner Stellungnahme Zahlen des Verbands Deutscher Reeder an, wonach die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Besatzungsmitglieder in der deutschen Seeschifffahrt von 2013 bis 2020 um 37 Prozent gesunken ist. Der Verlust seemännischen Know-hows unter deutscher Flagge werde so nicht verhindert. Die Subvention solle man daher abbauen. Er kritisierte, dass die Bundesregierung ihre subventionspolitischen Leitlinien nachlässig behandele, indem sie das Transparenzgebot nicht einhalte. Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Evaluation der Maßnahme durch EY sei nicht veröffentlich worden. Auch Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine empfahl eine genaue Evaluierung für weitere Entscheidungen.

Albrecht Gundermann von der Euromar, einer Agentur für Vertrieb und Entwicklung des Internationalen Portugiesischen Schiffsregisters Madeira, begrüßte insbesondere die Ausweitung der Regelung auf alle Schiffe unter EU- und EWR-Flagge. Beschäftigungsmärkte seien nicht rein national zu betrachten, vor allem die der Seeschifffahrt. Eine Ausweitung der Regelung würde positive Auswirkungen auf die maritime Beschäftigung und die Anstellung deutscher Seeleute haben. Er kritisierte die deutsche Bürokratie in der Flaggenstaatsverwaltung im Vergleich zu anderen Staaten und sah darin einen Wettbewerbsnachteil.



03. Alterssicherung von jüdischen Kontingentflüchtlingen

Arbeit und Soziales/Anhörung

Berlin: (hib/CHE) Die Vorschläge von FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen für eine bessere Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge stoßen bei Experten auf ein überwiegend positives Echo. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich, bei dem ein entsprechender Antrag (19/7854) der drei Fraktionen zur Diskussion stand.

Sie weisen darin auf die schwierige finanzielle Lage vieler der 200.000 jüdischen Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion hin und verlangen von der Bundesregierung deshalb, einen Härtefallfonds nicht nur für jene Menschen einzurichten, die vom Rentenüberleitungsprozess nach 1991 benachteiligt worden seien, sondern auch für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge. Ferner soll ein Sozialversicherungsabkommen mit den betroffenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion geschlossen werden, um einen rückwirkenden Ausgleich von Alterssicherungsleistungen zu erzielen. Auch sollen jüdische Kontingentflüchtlinge rentenrechtlich mit Spätaussiedlern gleichgestellt werden.

Begrüßt wurde die Fondslösung unter anderem vom Sozialverband VdK Deutschland e. V., der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. und dem Zentralrat der Juden in Deutschland. Der Zentralrat betont in seiner Stellungnahme, die Fondslösung müsse so ausgestaltet sein, dass sie der Lebenslage der Betroffenen angemessen sei. 30 Jahre nach Beginn der jüdischen Zuwanderung sei eine zeitnahe Lösung nötig, fordert der Verband. Thomas Puhe, Fachanwalt für Migrations- und Sozialrecht, sprach sich für eine Erweiterung des Fremdrentengesetzes (FRG) aus. Dabei würde es sich "auch um keinen Systembruch im Zuwanderungsrecht handeln, da die Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie die Gruppe der jüdischen Zuwanderer historisch miteinander vergleichbar sind", führt er aus. Volker Beck, Lehrbeauftragter am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien (CERES) der Ruhr-Universität Bochum, betont in seiner Stellungnahme, die Differenzierung von Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern beim FRG sei weder durch das Grundgesetz noch durch andere, hinreichend gewichtige Sachgründe gerechtfertigt.

Kritisch bewertet wurde der Antrag dagegen von Eckart Bomsdorf, Professor am Institut für Ökonometrie und Statistik der Universität zu Köln. Wenn das Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rente ernst genommen werde, sei keine der angestrebten Leistungen aus der Rentenversicherung heraus zu finanzieren. Jüdische Kontingentflüchtlinge nach FRG zu behandeln, sei nicht systemkompatibel umsetzbar, heißt es in seiner Stellungnahme. Auch Heinz-Dietrich Steinmeyer, bis 2017 Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, bezeichnet alle drei Lösungswege als "problematisch". Eberhard Eichenhofer, Professor für Sozialrecht an der Universität Jena, betont in seiner Stellungnahme, der Härtefallfonds führe zu einem einmaligen Geldersatz, verändere aber nicht substantiell die prekäre sozialversicherungsrechtliche Lage der jüdischen Zuwanderer. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält eine Lösung über das FRG ebenfalls für unrealistisch: "Das FRG mit dem ihm zugrunde liegenden Eingliederungsprinzip hat Ausnahmecharakter und wurde vom Gesetzgeber zur rentenrechtlichen Bewältigung der Kriegs- und Nachkriegsfolgen konzipiert", schreibt die Rentenversicherung.



04. Pro und Contra zur Urheberrechtsnovelle

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag. Die zehn eingeladenen Sachverständigen bescheinigten in ihren schriftlichen Stellungnahmen dem Entwurf der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf, jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven. Wie schon in der öffentlichen Diskussion über den Entwurf ging es auch in der Anhörung um die Abwägung der Interessen der Urheber gegen die der Nutzer. Die Abgeordneten fragten in Anbetracht des Umfangs und der Komplexität des Entwurfs vor allem nach möglichen Problemen bei der Umsetzung und den Konsequenzen für die Betroffenen.

Mit der Vorlage sollen die Vorgaben einer EU-Richtlinie (DSM-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese enthält unter anderem umfassende Regelungen zur Ausgestaltung des Urheberrechts und zu den Rechten und Pflichten von digitalen Plattformen. Besonders umstritten ist der Artikel 17 der DSM-RL, der die Haftung großer Internet-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen vorsieht und eine Diskussion über die Einführung von Upload-Filtern nach sich gezogen hat.

Der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers von der Humboldt-Universität zu Berlin erklärte, die Umsetzung begegne zum Teil sowohl verfassungs- als auch europarechtlichen Bedenken. So solle die "mutmaßlich erlaubte Nutzung" zum einen die Zielvorgaben des Artikels 17 umsetzen und damit zum anderen einen Ausgleich zwischen dem Eigentumsgrundrecht und den Kommunikationsgrundrechten herstellen. Dies gelinge aber nicht, denn sie gebe geschützte Inhalte einem unüberschaubaren Kreis von Nutzern auf Kosten der Rechteinhaber preis.

Louisa Specht-Riemenschneider von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sieht in dem in der Vorlage enthaltenen Entwurf eines Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) einen im Grundsatz gelungenen Interessenausgleich, der mit einigen wenigen Modifikationen den unionsrechtlichen Vorgaben noch standhalten dürfte. Im Gegensatz zu Möller sieht sie in dem Entwurf die Gefahr einer erheblichen Kürzung der Nutzerrechte. Für den Fall der Einführung automatisierter Filterpflichten habe der Europäische Gerichtshof mehrfach entschieden, dass dies nicht mit den unionsrechtlich garantierten Kommunikationsgrundrechten vereinbar sei.

Der Medienrechtler Christian-Henner Hentsch von der Technischen Hochschule Köln erklärte, der Gesetzentwurf sei zwar ein deutscher Sonderweg, der teils weit über die umzusetzende Richtlinie hinausgehe. Im Ergebnis sei er aber weitgehend gelungen, auch weil er erkennbar um einen fairen Interessenausgleich bemüht sei. Jedoch gebe es im Detail insbesondere bei den Regelungen zum UrhDaG Überarbeitungs- und Anpassungsbedarf. So müssten Maßnahmen gegen Overblocking nutzersicher formuliert und Öffnungsklauseln im Urhebervertragsrecht genutzt werden.

Eduard Hüffer, Verleger und Geschäftsführer der "Westfälischen Nachrichten", sprach sich für ein robustes Urheberrecht zum Schutz der Urheber und der Verlage aus. Mit der Richtlinie werde das Ziel verfolgt, die Kreativen und die Rechteinhaber, zu denen besonders auch die Zeitungsverleger zählten, in der digitalen Welt zu stärken. Dazu gehöre auch, die bisherigen Missstände und Ungleichgewichte zu korrigieren. Umso kritischer sähen die Verleger den nun vorliegenden Regierungsentwurf. Anstatt sich konsequent zu einer dringend notwendigen Stärkung der Kreativwirtschaft durchzuringen, werde wirtschaftlichen Interessen von Megaplattformen nachgegeben.

Sabine Frank, Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz bei der Google Germany GmbH, betonte in ihrer Stellungnahme, dass die DSM-RL die widerstreitenden Interessen der beteiligten Akteure zum Ausgleich bringen wolle. Der vorliegende Entwurf enthalte hingegen Bestimmungen, die nicht mit der Richtlinie in Einklang stünden und zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in den Mitgliedsstaaten führen würden. Er bürde den Diensteanbietern einseitig die Verantwortung auch für solche Probleme eines komplexen Ökosystems auf, die außerhalb ihrer Kontrolle lägen.

Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, betonte, mit der Umsetzung des Artikels 17 werde den Mitgliedstaaten nichts weniger als die Quadratur des Kreises abverlangt. Dabei sollen eine Pflicht der Diensteanbieter zum Lizenzerwerb, der Schutz der Rechteinhaber durch die Blockade rechtsverletzender Inhalte sowie der Schutz der Nutzer vor Overblocking und allgemeiner Überwachung in Einklang gebracht werden. Für dieses - allerdings kaum vollständig zu erreichende Ziel - schaffe der Gesetzentwurf eine Struktur, mit der die unterschiedlichen Rechtsposition zum Ausgleich gebracht werden sollen. Im Detail seien jedoch Anpassungen erforderlich. Sascha Schlösser, ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, erklärte, die wesentlichen Ziele der Richtlinie würden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur näherungshaft erreicht. Zudem bedürfe es keiner Upload-Filter. Der Nutzen sei angesichts der Komplexität der möglichen Fragestellungen höchst fraglich.

Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, in der über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammenarbeiten, begrüßte die Umsetzung wesentlicher Neuregelungen der DSM-Richtlinie. Dazu zähle insbesondere die Neuregelung der Verantwortung für auf Plattformen genutzte geschützte Inhalte und damit verbunden die Lizenzierungspflicht und die Neuordnung des Verhältnisses zwischen Rechtenutzern (Uploadern) einerseits und Urhebern und Urheberinnen und ausübenden Künstlern und Künstlerinnen andererseits. In allen Punkten halte die Initiative jedoch weitere Stärkungen der Positionen der Kreativen im Gesetzestext für erforderlich.

Julia Reda, Projektleiterin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, erklärte, die Bundesregierung habe erkennbar versucht, eine ausgewogene gesetzliche Regelung zu finden. Der Kompromiss gehe jedoch an entscheidenden Stellen zu Lasten der Nutzer und Nutzerinnen. Er werde zur systematischen Sperrung rechtmäßiger Inhalte führen, die laut Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie nicht stattfinden dürfe.

Paul Keller, Präsident der Communia Association, einer internationalen Vereinigung zur Förderung der Public Domain, betonte, europaweit sei das UrhDaG der erste Umsetzungsvorschlag, der tatsächlich versuche, die sich teilweise widersprechenden Zielsetzungen des Artikels 17 der Richtlinie miteinander in Einklang zu bringen. Der Entwurf weise jedoch erhebliche Mängel auf. Die Communia Assocation setze sich für eine Politik ein, die die Rolle von Gemeingütern im digitalen Raum stärkt und so den Zugang zu Kultur und Wissen verbessert. Dabei sollen die Grundrechte der Nutzer und Nutzerinnen in diesem Bereich gewahrt werden.



05. Fragen zur Aussetzung der Impfung mit Astrazeneca

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der vorübergehenden Aussetzung der Corona-Impfungen mit dem Vakzin von Astrazeneca befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/28194). Die Abgeordneten wollen wissen, ob dem Bund oder den Bundesländern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, etwa für die Lagerung.



06. FDP fragt nach Corona-Hilfsmaßnahmen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Corona-Hilfsmaßnahmen für bestimmte Berufsgruppen sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/28160) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung danach, für welche Berufsgruppen und Einrichtungen im Gesundheitswesen es welche finanziellen Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen für Mindereinnahmen gibt oder gegeben hat.



07. Wirksamkeit der Corona-Warn-App

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Corona-Warn-App (CWA) befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/28227). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die Wirksamkeit der Anwendung bewertet.