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Aus dem Gerichtssaal: Amtsgericht Magdeburg: Anklage wegen des Angriffs auf eine S-Bahn erhoben

Mittwoch, den 7. April 2021

Angriff auf eine S Bahn am Haltepunkt Barleber See im Jahr 2018 wurde zur Anklage gebracht.

(AG MD). Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat gegen zehn Männer, die zum Tatzeitpunkt im Alter zwischen 17 und 37 Jahre waren, Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Alle zehn Angeschuldigten sollen sich mit weiteren, namentlich nicht bekannten Personen am 11. August 2018 gegen 18.40 Uhr aufgrund eines zuvor gemeinschaftlich gefassten Tatplans zum S-Bahn-Haltepunkt "Barleber See" begeben und einen Zug der Deutschen Bahn AG nach dessen Einfahrt auf einer Fahrzeugseite nahezu komplett mit Farbe besprüht und u.a. mit dem Schriftzug "FCM" versehen haben. Die Täter sollen in dem Zug befindliche Personen mittels Pfefferspray verletzt haben. Die Deutsche Bahn hat den Sachschaden auf rd. 35.000 Euro beziffert.

Zwei Angeschuldigte sollen darüber hinaus für eine Sachbeschädigung eines am 16. August 2018 im Bahnhof Biederitz abgestellten Zuges der Deutschen Bahn durch großflächiges Besprühen mit Farbe verantwortlich sein. Der Sachschaden soll hierfür bei rd. 2.700 Euro liegen.

Die Anklageschriften wurden mittlerweile zugestellt. Die Angeschuldigten haben jetzt die Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern. Das Gericht hat dann über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Weil drei der zehn Männer im Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt waren, wurde die Anklage für alle Angeschuldigten an das Jugendschöffengericht gerichtet.

Der Zeitpunkt der Anklageerhebung - mehr als zwei Jahre nach dem Ereignis - ist in dem umfangreichen Verfahren nicht ungewöhnlich. Die Ermittlung der zum Teil vermummt handelnden Täter durch die Polizei erforderte erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand. Ob es sich bei den ermittelten Personen tatsächlich um die Angeschuldigten handelt, wird das Gericht aufzuklären haben.

Schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung werden mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet. Für Sachbeschädigung sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahre vor.