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Reise-News: Italien: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 6. Februar 2021

Einreise

Aus Ländern der Europäischen Union (auch aus Deutschland) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, siehe Beschränkungen im Land. Es ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.  Wer kein negatives Testergebnis vorweisen kann, muss sich in Quarantäne begeben (verschiedene Fluggesellschaften verlangen jedoch verpflichtend einen negativen Test beim Boarding).

Für die Einreise aus Drittländern, einschließlich Großbritannien, gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Seit dem 16. Januar 2021 besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.


Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten. Für Transitreisende von Großbritannien und Nordirland gelten bis auf weiteres gesonderte Vorschriften.


Beschränkungen im Land

In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Es besteht landesweit eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Es gilt auch bis auf weiteres das Verbot, innerhalb Italiens in andere Regionen zu reisen, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.

Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.

Bis auf weiteres sind die Regionen und autonome Provinzen in drei Kategorien eingeteilt - rot, orange, gelb - entsprechend drei Risikoszenarien, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache) sowie die FAQs auf der Internetseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache)

Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 5. März 2021.