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Reise-News: Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 20. Januar 2021

Aktuelles (Einreise); Reiseinfos (Führerschein)

Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt.

Bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der ab der Testentnahme und bis zur Einreise nicht älter als 3 Tage sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests und der „lateral-flow-Test“. Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch (eine Übersetzung ist nicht ausreichend), muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details kann man auf der Webseite der britischen Regierung nachlesen. Reisende, die ohne einen negativen COVID-19-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.

Für die Einreise nach Schottland und Wales gelten ähnliche Einreisebeschränkungen für alle Reisenden.

Die nordirische Regierung hat angekündigt, ab 21. Januar 2021 ähnliche Einreisebeschränkungen für alle Reisenden nach Nordirland einzuführen. 

Darüber hinaus gilt für Reisende aus Deutschland zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht und die Pflicht, sich elektronisch anzumelden.


Führerschein

Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist aktuell nicht erforderlich.

Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, so lange er gültig ist. Die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins im Alter von 70 Jahren oder drei Jahre nach Wohnsitznahme des Inhabers in Großbritannien - je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist - vor. Weitere Informationen können auf der Webseite der „Driver and Vehicle Licensing Agency“ (DVLA) nachgelesen werden.

Eine zukünftige Änderung der Regelungen zum Führerschein kann nicht ausgeschlossen werden.