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Reise-News: Portugal: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 20. Januar 2021

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt auch für die autonomen Regionen Madeira und Azoren.

Aktuelles (Beschränkungen im Land)

Es gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência), der bis auf weiteres in der Regel alle 15 Tage verlängert wird.

Das Land ist in 4 Risikostufen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt. Unterschieden wird zwischen Landkreisen (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) sowie mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).

Nationale Regelungen, die unabhängig von der Risikoeinstufung auf dem gesamten Festland Portugal maßgeblich sind und ausführliche Regelungen je nach Landkreisen („concelhos“) und Risikostufen kann man auf der Webseite der portugiesischen Regierung nachlesen.

Seit dem 20. Januar 2021 gilt zunächst für die Dauer von einem Monat ein nochmals verschärfter Lockdown des öffentlichen Lebens.

Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, den Angeboten der Tankstellen und Produkten zur Sicherung von Grundbedürfnissen, Banken-, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte (nur mit Bescheinigung des Arbeitgebers) und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von hilfebedürftigen Personen oder Minderjährigen oder aus Gründen höherer Gewalt erlaubt. Die Ausübung des Wahlrechts zur Präsidentschaftswahl am 24. Januar 2021 ist ebenfalls gewährleistet. An den Wochenenden, freitags ab 23 Uhr bis montags 5 Uhr, ist der Bewegungsradius auf den eigenen Landkreis (concelho) mit Ausnahme der genannten Tatbestände beschränkt. Öffentliche Verkehrsmittel verkehren regelmäßig.

Die Kontakte sind möglichst auf den eigenen Haushalt zu beschränken. Spaziergänge und sportliche Betätigung dürfen nur für kurze Dauer und im Umfeld der eigenen Wohnung erfolgen. Menschenansammlungen z.B. in Parks, öffentlichen Sportanlagen oder an den Uferpromenaden sind untersagt. 

Alle Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen haben geschlossen. Private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt. Der Verkauf und Verzehr von Getränken und Speisen in unmittelbarer Nähe von Gastronomiebetrieben ist verboten. Die Arbeit im Homeoffice ist bei Machbarkeit für Arbeitnehmer verpflichtend. Kundenverkehr bei Behörden bedarf der vorherigen Terminvereinbarung. Gerichte, sowie Kindergärten und alle Bildungseinrichtungen sind geöffnet. Religiöse Feiern sind im Rahmen der Vorschriften der Gesundheitsbehörden möglich. 

Mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs sind gewerbliche Einrichtungen und Dienstleister geschlossen. Restaurants, Cafés und Bars können nur für außer Haus Verkauf und Lieferdienste geöffnet werden. Gastronomiebetriebe in Einkaufszentren sind hingegen komplett geschlossen. Die Öffnungszeiten der Geschäfte des täglichen Bedarfs sind eingeschränkt, werktags bis 20 Uhr und samstags und sonntags bis 13 Uhr. 

Lebensmittelgeschäfte dürfen samstags und sonntags bis 17 Uhr geöffnet bleiben. Bei Hotels und Campingplätzen ist mit Einschränkungen zu rechnen.