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Zoll: Die Schmuggelklassiker vor Weihnachten - Designerhandtaschen und Uhren

Donnerstag, den 31. Dezember 2020

Bei der Kontrolle eines aus der Schweiz über das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn am 18. Dezember 2020 einreisenden Fahrzeugs fanden Beamte des Hauptzollamts Lörrach im Gepäck eines Mannes aus den Niederlanden eine Luxusherrenarmbanduhr im Wert von 5.600 Euro.

Die wiederholten Fragen nach mitgebrachten anmeldepflichtigen Waren hatten der Mann und sein Begleiter immer wieder verneint. Bei der Gepäckkontrolle stießen die Kontrollbeamten schließlich zwischen Kleidungsstücken auf eine Geschenkverpackung, in der die Uhr enthalten war. Die Abgabenhinterziehung in Höhe von mehr als 900 Euro konnte so verhindert werden.

Am Grenzübergang Weil am Rhein-Friedlingen kontrollierte eine Zollstreife am 19. Dezember 2020 ein Fahrzeug mit französischem Kennzeichen, das aus Deutschland in die Schweiz ausreisen wollte. Man sei auf der Suche nach einem Schweizer Zollbeamten zum Abstempeln einer Taxfree-Bescheinigung für eine zuvor in der Schweiz erworbene Designerhandtasche, gab die Beifahrerin des mit zwei Personen besetzten Fahrzeugs an.

Laut Beleg hatte die Handtasche einen Wert von 2.350 Schweizer Franken. Eine Anmeldung bei der Einreise nach Deutschland beziehungsweise in die EU am Vortag habe sie nicht vorgenommen. Bei der anschließenden Fahrzeug- und Gepäckkontrolle entdeckten die Zöllner schließlich vier weitere Handtaschen und verschiedene Accessoires, alle desselben Luxuslabels mit einem Gesamtwert von rund 21.000 Schweizer Franken. Man wolle die Waren wieder zurück in die Schweiz bringen und von dort per Post nach Asien versenden.

Die Waren hätten bei der Einreise nach Deutschland zollrechtlich angemeldet werden müssen, da ihr Wert die Einreisefreimenge von 300 Euro erheblich überschritt.

Ein Paar, das sich in einem ICE auf der Rückreise aus der Schweiz an seinen Wohnort in Hamburg befand, gab gegenüber den kontrollierenden Zollbeamten an, außer einigen Souvenirs keine anmeldepflichtigen Waren bei sich zu haben. Bei der Kontrolle des Reisegepäcks der beiden wurde, eingewickelt in Kleidung, eine Damenarmbanduhr einer traditionellen Schweizer Uhrenmanufaktur mit einer dazugehörenden, auf die Frau ausgestellten Rechnung über einen Wert von mehr als 4.000 Schweizer Franken gefunden. Eine hochwertige Aufbewahrungskiste fand sich im Rucksack, den das Paar ebenfalls mit sich führte. Die Zollbeamten berechneten in dem Fall Einfuhrabgaben in Höhe von rund 600 Euro.

Wegen Verdachts eines Verstoßes gegen Zoll- und Steuerbestimmungen wurde gegen alle Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Neben den Einfuhrabgaben wurden in gleicher Höhe Sicherheitsleistungen für die jeweils zu erwartende Strafe erhoben. Alle Beschuldigten konnten danach ihre Reise fortsetzen.

Foto: Gepäckkontrolle © Zoll