Donnerstag, den 12. November 2020
Die milliardenschweren Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber wegen des Atomausstiegs müssen komplett neu geregelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die obersten Richter gaben einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall statt. Der finanzielle Ausgleich für das schrittweise Abschalten der Atomkraftwerke war 2018 in einer Gesetzesänderung geregelt worden. Die sei unzureichend und wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, so das Verfassungsgericht.