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VKU Ber  el  Osterwieck 17 09 2020

Sachsen-Anhalt-News: Polizeirevier Harz: Aktuelle Polizeimeldungen

Donnerstag, den 17. September 2020

Betrunkener vergisst Handbremse anzuziehen

Wernigerode - Am 16.09.2020 gegen 14:40 Uhr wurde die Polizei zu einem Unfall am alten Wasserwerk am Schloss in Wernigerode gerufen. Ein 51-Jähriger Mann hatte das Firmenfahrzeug seines Arbeitgebers, einen  Toyota Hilux, nicht gegen das Wegrollen gesichert, so dass dieser die abschüssige Straße hinunter rollte und an einem Baum zum Stehen kam. Bei der Unfallaufnahme konnten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes feststellen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,43 Promille. Im Krankenhaus wurde ein Blutprobenentnahme durchgeführt. Der Führerschein des Mannes wurde beschlagnahmt. Gegen den Mann wird nun wegen des Führens eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholkonsum ermittelt.

 
Betrunkener Radfahrer nach Sturz verletzt

Wernigerode – Am  16.09.2020 ereignete sich gegen 23:57 Uhr auf der Ilsenburger Straße in Wernigerode ein Verkehrsunfall mit einem Radfahrer. Ein 37-Jähriger Mann aus Wernigerode befuhr mit seinem Rad den Veckenstedter Weg und wollte im Kreuzungsbereich nach links auf die Ilsenburgerstraße einbiegen. Dabei kam er zu Fall und verletzte sich. Im Krankenhaus konnten die Polizeibeamten, die den Unfall aufnehmen wollten, Alkohol in der Atemluft des Mannes feststellen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,88 Promille. Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme veranlasst. Gegen den Mann wird nun wegen des Führens eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholkonsum ermittelt.

 
Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen (Titelfoto/Polizei)

L87 – Am 17.09.2020 gegen 06:25 Uhr kam es auf der L87 zwischen Osterwieck und Berßel zu einem Verkehrsunfall, wobei zwei Fahrzeuge frontal zusammen gestoßen sind. Ein 38-Jähriger Mann aus Osterwieck befuhr mit seinem VW Tiguan die L87 aus Osterwieck kommend in Richtung Berßel. Ca. 100 Meter hinter dem Ortsausgangsschild kam es in einer Rechtskurve zum Zusammenstoß mit einem PKW im Gegenverkehr. Im Gegenverkehr befand sich ein 60-Jährige Mann ebenfalls aus Osterwieck mit seinem Suzuki Grand Vitan. Beide Männer wurden verletzt und mussten stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. An beiden Fahrzeugen entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Die PKW wurden abgeschleppt.

 
Fahrradfahren ohne Licht ist gefährlich

Mit dem Ende der Sommerzeit und dem beginnenden Herbst werden auch die Tage kürzer. Es wird später hell und früher dunkel.

Gerade Schüler begeben sich oft in Gefahr, wenn sie morgens ohne Licht zur Schule radeln. Fahrradfahrer sind im Dunkeln extrem schlecht zu erkennen, insbesondere wenn sie dunkel gekleidet und kein Licht am Rad haben.

Fahrradfahrer ohne ausreichende Beleuchtung stellen dabei nicht nur eine Gefahr für sich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer dar. Oft sind Radler erst im letzten Moment zu erkennen. Das Unfallrisiko steigt in der dunklen Jahreszeit enorm.

Die Hauptverantwortung für ein verkehrssicheres Fahrrad mit entsprechender Beleuchtung am Rad der Schüler liegt bei den Eltern. Ist erst etwas passiert, sind die Vorwürfe groß. Eltern müssen daher bei ihren Kindern auf eine ausreichende Beleuchtung am Rad achten.

Bei der Beleuchtung wird zwischen aktiver und passiver Beleuchtung unterschieden. Die aktive Beleuchtung sind der Frontscheinwerfer und der Rückscheinwerfer. Die passive Beleuchtung dagegen sind die Reflektoren.  Am Fahrrad sind vorne und hinten jeweils ein Reflektor Pflicht sowie je zwei Stück an den Pedalen. Auch an den Speichen sind an beiden Rädern zwei Reflektoren Pflicht, alternativ dürfen diese auch an der Felge angebracht sein.

Die Sicherheit der Radfahrer liegt der Polizei sehr am Herzen. Aus diesem Grunde werde in den nächsten Tage und auch in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchgeführt.

Die Kontrollen werden auch präventiven Charakter haben, um gerade Minderjährige auf die Gefahren und auch auf die Pflichten aufmerksam zu machen. Es werden aber auch Verwarngelder erhoben, um nachhaltig eine Verhaltensänderung zu erzielen.

Gegen Jugendliche ab 14 Jahre kann die Polizei wegen einer defekten Beleuchtung ein Verwarngeld von 20 Euro verhängen.

Bitte überprüfen Sie Ihre Räder und das Ihrer Kinder, damit jeder unfallfrei durch den Straßenverkehr kommt. Es ist nie zu spät, sein Fahrrad mit ausreichender Beleuchtung auszustatten.