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SAN Statistik

1,8 Mill. EUR weniger Vergnügungssteuer im 1. Halbjahr 2020

Donnerstag, den 17. September 2020

Im 1. Halbjahr 2020 nahmen die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt 3,951 Mill. EUR Vergnügungssteuer ein. Das waren 1,799 Mill. EUR weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Landesamt nach der ersten Auswertung der Kassenstatistik mitteilt, gingen die Einzahlungen um 31% zurück. Sie erreichten im 1. Halbjahr 2020 nur 1/3 des gesamten Jahres 2019.

Bereits 2019 wurde ein Rückgang der Vergnügungssteuer verzeichnet. Nun zeigten sich im 1. Halbjahr 2020 die Folgen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Nachdem im I. Quartal des aktuellen Jahres 2,984 Mill. EUR Vergnügungssteuer in die kommunalen Kassen floss, verbuchten die Gemeinden im II. Quartal 0,967 Mill. EUR. Das bedeutet, 2,017 Mill. EUR geringere Einzahlungen im II. Quartal 2020 als im I. Quartal 2020. Im II. Quartal des Vorjahres (2019) betrugen die Einzahlungen der örtlichen Steuer auf das "Vergnügen", erhoben auf Grundlage kommunaler Satzungen, 3,047 Mill. EUR und lagen damit 2,080 Mill. EUR über dem aktuellen Wert.

Die absolut höchsten Verluste im 1. Halbjahr 2020 meldeten die kreisfreie Stadt Halle (Saale), die Landeshauptstadt Magdeburg und die Stadt Merseburg.

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen, die im Gemeindegebiet durchgeführt werden. Die Steuer wird z. B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.