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olaf bandt 2019

Urteil zur Elbvertiefung: Herber Rückschlag für den Naturschutz an der Elbe

Freitag, den 5. Juni 2020

Zum gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbund Deutschland (NABU) mit Unterstützung des WWF gegen die umstrittene Elbvertiefung abzuweisen, erklärt Olaf Bandt (Foto), BUND-Vorsitzender:  

„Auch wenn nach Auffassung des Gerichts die Planänderungsbeschlüsse zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe von Rechts wegen nicht zu beanstanden sind, ist das Urteil aus Sicht des Naturschutzes an der Elbe ein herber Rückschlag. Wir bedauern dies zutiefst, denn solche umweltzerstörerischen Projekte sind Ursache des dramatischen Artensterbens weltweit. Der BUND wird gemeinsam mit anderen Natur- und Umweltverbänden den Widerstand gegen den Raubbau an der Natur auf den politischen Raum konzentrieren. Denn: Die Elbe braucht unseren Schutz.  

Die Elbe ist Lebensraum für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Stint oder Schierlings-Wasserfenchel zahlen den Preis für einen ökonomisch und ökologisch unsinnigen Ausbau der Elbe. Dies ist gerade in Zeiten des massiven Artensterbens ein falsches Signal.“