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Reise-News: Coronavirus / Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 30. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hatte auch in Frankreich zu starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren geführt. Die innerfranzösischen Beschränkungen werden ab dem 2. Juni weitgehend gelockert, insbesondere entfallen Einschränkungen für Reisen innerhalb Frankreichs. Bestimmte Einschränkungen, vor allem für die Region Paris (Île-de-France) bleiben bestehen. In einzelnen Städten kann eine Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken auch im öffentlichen Raum angeordnet werden. Touristische Reisen nach Frankreich, einschließlich des Aufsuchens von Zweitwohnsitzen, sind weiterhin - voraussichtlich mindestens bis zum 15. Juni - nicht erlaubt.

Das Angebot im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr wird schrittweise wieder erweitert. In Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. In der Region Paris (Île-de-France) dürfen öffentliche Verkehrsmittel in den Stoßzeiten nur mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn und das Ende der Arbeitszeit oder aus anderen unabweisbaren Gründen (Arzt- oder Schulbesuch) benutzt werden.
Personen, die nach Frankreich einreisen, bedürfen eines wichtigen Einreisegrundes, z.B. Berufspendler und Transitreisende. 

Erlaubt sind auch Einreisen aus privaten Gründen, die in der von der französischen Regierung vorgeschriebenen internationalen Einreisebescheinigung, die jeder Einreisende selbst ausfüllen und mit sich führen muss, aufgeführt sind. Das entsprechende Formular finden Sie hier  https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage . 

Beachten Sie die Unterscheidung zwischen Einreise aus EU- und Schengen-Staaten sowie Großbritannien einerseits und allen anderen Drittländern andererseits. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. Auch für Reisen zwischen Festlandfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen, zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert. Bei Einreise in die französischen Überseegebiete gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.