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SAN Heute

Hygienekonzept für Gastronomie und Hotellerie / Willingmann: „Basis für Neustart des Tourismus“

Mittwoch, den 13. Mai 2020

Grundsatzpapier von Ministerium, DEHOGA, Tourismusverband und IHKn

Gesunder und sicherer Tourismus, auch und gerade in Corona-Zeiten – dieses Ziel wollen Wirtschaftsministerium, DEHOGA, Landestourismusverband (LTV) sowie die Industrie- und Handelskammern Magdeburg und Halle-Dessau mit einem Hygiene- und Schutzkonzept für Gastronomie und Hotellerie unterstützen. Das gemeinsame Grundsatzpapier ist heute in Magdeburg von Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann, DEHOGA-Präsident Michael Schmidt und LTV-Geschäftsführerin Bärbel Schön vorgestellt worden.

Sachsen-Anhalts Landesregierung hatte am gestrigen Dienstag beschlossen, dass Gastronomiebetriebe ab 18. Mai unter strikten Auflagen und auf Antrag an die Landkreise und kreisfreien Städte öffnen können. Ab dem 22. Mai genügt eine Anzeige bei der Kommune. Nach der Eindämmungs-Verordnung weiterhin ausgeschlossen sind Kneipen, Bars, Diskotheken und ähnliche Betriebe. Urlaub mit autarker Versorgung auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen wird für Einheimische in Sachsen-Anhalt schon ab 15. Mai möglich. Vom 22. Mai an können dann auch Hotels und Pensionen wieder Touristen aus Sachsen-Anhalt empfangen. Reisen zu touristischen Zwecken aus anderen Bundesländern nach Sachsen-Anhalt bleiben zunächst bis 27. Mai untersagt.

Dazu sagte Willingmann: „Reisen soll unbeschwerte Freude machen und Erholung bieten. In Zeiten der Corona-Pandemie braucht es daher zusätzliche und klare Regeln, um Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben zu schützen. Das jetzt gemeinsam erarbeitete Konzept ist eine Hilfestellung für unsere Unternehmen, um die schwierige Anfangsphase zu meistern. Wenn die Hygiene- und Schutzregeln befolgt werden, ist das die Basis für einen erfolgreichen Neustart des Tourismus in Sachsen-Anhalt.“

Im Mittelpunkt stehen folgende acht Regeln für einen gesunden und sicheren Tourismus für Sachsen-Anhalt, die durch einzelne Hinweise und Maßnahmen untersetzt werden:

1. Alle Unternehmen verfügen über ein betriebliches Hygiene- und Schutzkonzept.

2. In allen Unternehmen gibt es verstärkte Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.

3. Tisch- und Hotelreservierungen sollen möglichst vorab und elektronisch erfolgen.

4. Die anwesenden Gäste werden erfasst, um im Bedarfsfall eine Nachverfolgung der Kontakte zu ermöglichen.

5. Die Unternehmen informieren die Gäste über Zutritts-, Abstands- und Hygieneregeln.

6. Die Abstandsregeln von 1,5 Metern zu den Gästen anderer Tische werden eingehalten.

7. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen, soweit sie nicht anders geschützt sind, tragen einen Mund-Nasen-Schutz – die Gäste sind davon ausgenommen.

8. Die Nutzung gemeinsamer Gegenstände auf den Tischen wird auf das Notwendige beschränkt – die Bezahlung soll möglichst kontaktlos erfolgen.