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Sachsen-Anhalt-News: Gürth: Gastronomie braucht praxisgerechte Entscheidungen

Dienstag, den 12. Mai 2020

Die Mitttelstands- und Wirtschaftsvereinigung in Sachsen-Anhalt (MIT) hält die Maßnahmen der Landesregierung zur Öffnung der Schankwirtschaft für nicht praktikabel. 

Die Gastronomie sei nach dem Gewerberecht bereits ein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Dies heißt, dass die Behörden vor Erteilen einer Schankerlaubnis ohnehin die Eignung für verantwortungsbewusstes Führen des Gastronomiebetriebes prüfen müssen. Die Kontrolle von fünf „bekannten Personen“ durch den Gastronomen, Einzelfallprüfungen und damit die Anzeigepflicht für die Gastoröffnungen in Zuständigkeit der Landkreise sei demzufolge praxisfern. „Eine Flut von Anträgen können die Landkreise personell überhaupt nicht stemmen. Es ist nicht verständlich, warum man nicht zum vereinfachten Anzeigeverfahren übergeht“, so der Landesvorsitzende Detlef Gürth. 

Die MIT fordert ein geordnetes und unbürokratisches Verfahren für alle Hotels- und Gastronomiebetriebe. Die Lage für die Gastronomie, die Hotels und für die tourismusnahen Dienstleistungen sei dramatisch, dem müsse man sich angesichts der überschaubaren Infiziertenzahlen anpassen. “Für uns stellen sich viele Fragen:  Weshalb wird den Gastronomen nicht mehr Verantwortung zugetraut? Der DEHOGA hat sich verantwortungsbewusst mit der Erarbeitung eines Hygienekonzeptes eingebracht, weshalb wird ein besonders aufwendiges Genehmigungsverfahren verlangt, welches de facto die Wiedereröffnung gastronomischer Betriebe verhindert und den Landkreisen einen schwarzen Peter zuweist?  Weshalb wird de facto ein Wettbewerbsnachteil im Existenzkampf Tausender Gastronomen in Sachsen-Anhalt geschaffen?  Weshalb gelingt es in Mitteldeutschland nicht, bei vergleichbaren Verhältnissen ein einheitliches Vorgehen in der Corona-Krise zu realisieren?“, so Gürth abschließend.