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Wirtschaftsrat warnt vor EU-Kurzarbeitergeld

Donnerstag, den 2. April 2020

Wolfgang Steiger: Subsidiaritätsprinzip muss greifen, die Arbeitsmarktordnungen der EU-Länder unterscheiden sich massiv

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. warnt vor dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission, ein einheitliches EU-Kurzarbeitergeld einzuführen. „Aus gutem Grund haben bereits fast alle EU-Staaten eigene Kurzarbeiterregelungen erlassen“, erklärt Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Die Arbeitsmarktordnungen der EU-Länder unterscheiden sich massiv. Kündigungsschutz oder Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes sind von Staat zu Staat grundlegend anders, ebenso das Zusammenspiel mit der Grundsicherung oder auch das Ausmaß des Jobkahlschlags durch die Corona-Krise. Alle diese Faktoren sind aber maßgeblich dafür, wie das Kurzarbeitergeld auszugestalten ist. Deshalb müssen die EU-Mitgliedstaaten hierfür verantwortlich bleiben, beim Kurzarbeitergeld muss wirklich das Subsidiaritätsprinzip greifen“, so Wolfgang Steiger weiter.

Eine europaweite Regelung ist somit nach Ansicht des Wirtschaftsrates überflüssig und schädlich. „Die EU-Kommission forciert die unterschiedlichsten Transfermechanismen, um den von der Corona-Krise besonders betroffenen Staaten zusätzliche Finanzen zukommen zu lassen“, sagt Wolfgang Steiger. „Sie soll dabei aber bitte nicht über das Ziel hinausschießen und neue Transfersysteme wie das EU-Kurzarbeitergeld erfinden, die gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen und damit dem Zusammenhalt in der Union schaden.“