veröffentlicht am 14. Dezember 2025
- Digitalisierung bei Dokumenten und Kontrollen
- Neuerungen bei Führerschein und E-Tretrollern in der Diskussion
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt in einem zweiten Teil einen Überblick über diskutierte oder bereits auf den Weg gebrachte Vorschläge zu Vorschriften in den Bereichen Verkehr und allgemeiner Mobilität.
Teil eins wurde am 11. Dezember 2025 bereit auf Magdeburger-News veröffentlicht.
Next-Generation-E-Call
Das neue Next-Generation-E-Call wird ab 1. Januar 2026 in den Typgenehmigungsverfahren neuer Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht. Ein Jahr später muss das System in jedem neuzugelassenen Fahrzeug eingebaut sein. Nach Unfällen werden damit automatisch Notrufe und Meldungen schneller und mit höheren Datenraten abgesetzt. Die Technik basiert auf dem 4G/LTE-Standard. Zukünftig soll das System auch die 5G-Netze nutzen. Es lassen sich dann auch die Smartphones von Insassen einbinden, auch wenn sie sich nicht mehr im Fahrzeug befinden.
Digitaler Führerschein
Bis Ende des kommenden Jahres soll der eigene (deutsche) Scheckkartenführerschein auch digital mitgeführt werden können. Die für das Jahr 2030 geplante EU-weit einheitliche Einführung eines entsprechenden digitalen Dokuments wird damit frühzeitig umgesetzt. Laut dem Bundesverkehrsministerium lädt man dazu die „ID Wallet“-App herunter und fügt seine Identität hinzu. Notwendig sind auch ein gültiger Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion sowie eine PIN. Das Smartphone kommuniziert dann mittels „near field communication“ (NFC) mit dem Ausweis. Anschließend kann man den Führerschein per Foto-Ident mit Selfie oder durch eine Verknüpfung über Behördendaten hinzufügen.
Neue i-Kfz-App
Auf Grundlage desselben rechtlichen Ansatzes wie beim digitalen Führerschein ist seit November 2025 die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) digitalisiert und steht Privatpersonen in der sogenannten „i-Kfz-App“ zur Verfügung. Eine Version für juristische Personen, wie Flottenbetreiber, ist für Anfang 2026 geplant.
Digitale Parkraumkontrolle
Kommunen soll die digitale Parkraumüberwachung mit Scan-Fahrzeugen bundesweit durch Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt werden. Nach datenschutzkonformer Erfassung der abgestellten Wagen bleiben die Überwachung und die anschließende Ahndung von Verstößen den Mitarbeitern der Behörden vor Ort vorbehalten.
Fahrzeugdaten beim KBA zugänglich
Im gleichen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (sog. Fahrgestellnummer) jedem Interessenten Informationen über Fahrzeugrückrufe sowie über die technischen Daten eines Fahrzeugs (sog. Übereinstimmungsbescheinigungen) abrufbar zu machen.
Punktehandel
Darüber hinaus wird in diesem Entwurf der sogenannte Punktehandel ausdrücklich verboten und unter hohe Bußgeldandrohung (bis zu 30.000 Euro) gestellt. Personen, die Ermittlungen zu Verkehrsverstößen behindern und auf andere ablenken, sollen davon abgeschreckt werden.
Neue Vorschriften für E-Tretroller
2026 sollen auch die überarbeiteten Vorschriften für „Elektrokleinstfahrzeuge“ (auch E-Scooter, E-Roller, E-Stehroller) in Kraft treten. Alle Regeln für diese Fahrzeugkategorie werden in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen. Im Kern werden die Rollerfahrer weitgehend den Radfahrern gleichgestellt. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder auf Bussonderfahrstreifen dürfen sie nur dann fahren, wenn dies mit Zusatzzeichen, analog dem „Radverkehr frei“-Schildes, ausgewiesen ist.
Bezahlbarer Führerschein
Das Bundesverkehrsministerium plant in Diskussion mit den Bundesländern für 2026 Änderungen an der Fahrschulausbildung. Ziel ist erklärtermaßen, die Ausbildung kostengünstiger für die Fahrschüler zu machen, ohne die Qualität der Fahrausbildung abzusenken und damit die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.
Die theoretische Fahrausbildung soll vollständig digital ablaufen, ohne Präsenzpflichten und das Vorhalten von Schulungsräumen. Der Entwurf kürzt den Katalog der Prüfungsfragen um etwa ein Drittel, fokussiert sich aber auf die Verkehrssicherheit. Der Einsatz von Simulatoren wird bei der praktischen Fahrausbildung ausgeweitet.
Das Fahren mit Schaltgetriebe kann so komplett ersetzt werden. Die Zahl der verpflichtenden Sonderfahrten wird nach dem Vorschlag ebenso herabgesetzt wie die Dauer der Fahrprüfung. Dazu kommen entfallende Dokumentationspflichten für die Fahrschulen und die Einbeziehung von Angehörigen des Fahrschülers in den Ausbildungsprozess.
Führerscheinumtausch
Der nächste Stichtag für den obligatorischen Umtausch auf das EU-Scheckkarten-Exemplar ist der 19. Januar 2026. Bis dann müssen Inhaber von Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, spätestens den Antrag auf das neue, EU-weit einheitliche Muster gestellt haben. Das Ausstellungsdatum findet man auf der Vorderseite des bisherigen Exemplars im Feld 4a. Bekanntlich sollen bis spätestens 19. Januar 2033 alle in der EU jemals ausgegebenen Führerscheine durch das einheitliche Exemplar ersetzt worden sein. Übrigens: Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse sind nur noch 15 Jahre lang gültig und nicht mehr unbegrenzt, wie davor.
HU-Plakette 2026 ist blau
Die nach bestandener, regelmäßig durchzuführender Hauptuntersuchung zu erteilende Plakette hat 2026 eine blaue Farbe. Dabei gibt die äußere, oben stehende Zahl auf der Plakette den Monat des Prüftermins an. Die mittig stehende zweistellige Zahl bezeichnet das Jahr, in dem die HU fällig ist. Neue Pkw sind nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre bei amtlich anerkannten Prüfstellen vorzuführen.
Deutschlandticket
Ab 2026 kostet das Deutschlandticket 63 Euro. Bund und Länder haben sich auf eine durchgehende Finanzierung des Angebots bis 2030 unter einer Indexierung des Ticketpreises ab dem übernächsten Jahr geeinigt. Gültig ist es bundesweit in Bussen, Regionalzügen und Straßenbahnen. Man ist nicht berechtigt, Fernzüge (ICE und IC) der Deutschen Bahn zu benutzen. Das gilt auch für andere Anbieter von Fernverkehrsstrecken wie Flixbus, Flixtrain oder Eurostar. Wer bereits ein Abo hat, muss der Preiserhöhung aktiv zustimmen.
Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr müssen ab dem 1. Juli 2026 mit einem digitalen Fahrtenschreiber (Tachograf) ausgerüstet sein. Bisher galt das lediglich für Fahrzeuge ab 3,5 t. Nur wer zwischenstaatlich Güter transportiert, ist verpflichtet, ein solches Gerät an Bord zu haben. Analoge Geräte sind nicht ausreichend.
AvD – Der Automobilclub. Seit über 125 Jahren.
Mit seiner über 125-jährigen Historie ist der AvD der traditionsreichste Automobilclub Deutschlands. Seit seiner Gründung im Jahre 1899 vertritt der Club die Interessen der mobilen Gesellschaft. So gehörte der AvD bereits 1904 zu den vier Gründern der IAA (Internationalen Automobil-Ausstellung) in Frankfurt und war im selben Jahr Mitinitiator der AIACR (Association Internationale des Automobile Clubs Reconnus) in Bad Homburg, aus der später der Automobilverband FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) hervorging. Ab 1918 bot der AvD die erste Kfz-Versicherung an und die von ihm ab 1924 ausgestellte „Bestallungsurkunde für Kraftfahrer“ gilt als Vorläufer des heutigen Führerscheins.
Auch im Motorsport ist der AvD seit jeher stark engagiert: So organisierte der Club den ersten Großen Preis von Deutschland bereits 1926 auf der legendären AVUS-Rennstrecke in Berlin. Seit 2022 erfreut sich die AvD Drift-Championship als noch junge Motorsportdisziplin international wachsender Beliebtheit. Den rund 1,4 Mio. Mitgliedern und Kunden steht ein umfangreiches Angebot zur Verfügung: Von der weltweiten Pannenhilfe mit eigener 24/7-Notrufzentrale über den globalen Auto- und Reiseschutz mit Krankenrücktransport bis hin zu Auto-, Unfall-, Rechtsschutz- und Auslands-Krankenversicherungen bietet der AvD alles für eine sichere Mobilität.
Text / Foto: Automobilclub von Deutschland (AvD) / Magdeburger-News - KI-generiert