veröffentlicht am 28. November 2025
Wenn der Herbst kommt, wird es auf Deutschlands Straßen nicht nur rutschiger, sondern auch deutlich trüber. Besonders in den frühen Morgenstunden oder am Abend kann die Sicht durch Nebel auf wenige Meter sinken.
Dann gilt für Autofahrer: Ruhe bewahren, den richtigen Scheinwerfer einschalten und das Tempo anpassen. „Überholen ist bei Nebel grundsätzlich keine gute Idee. Wer die Gegenfahrbahn nicht klar sieht, kann mit einem Überholversuch sein Leben und das seiner Mitmenschen gefährden“, warnt Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.
Nebelscheinwerfer statt Fernlicht
Wer in eine Nebelbank hineinfährt, sollte sofort die Geschwindigkeit verringern – bei Sichtweiten von weniger als 50 Metern sind maximal 50 km/h erlaubt – und das Abblendlicht sowie die Nebelscheinwerfer einschalten. „Eine feste Sichtweiten-Grenze, ab der die Nebelscheinwerfer genutzt werden dürfen, gibt es nicht. Sie dürfen immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sicht erheblich behindert ist, beispielsweise durch Nebel, Regen oder Schneefall“, erklärt die Anwältin. Fernlicht ist im Nebel tabu, denn die winzigen Wassertröpfchen reflektieren es, was die Sicht zusätzlich verschlechtert. Auch auf die Lichtautomatik moderner Autos sollten sich Fahrer nicht verlassen, da sie Nebel oftmals nicht zuverlässig erkennt.
Nebelschlussleuchte bei geringen Sichtweiten
Auch die Nebelschlussleuchte sollte bei stark diesigem Wetter zum Einsatz kommen. Sie befindet sich am Heck des Autos und sorgt dafür, dass nachfolgende Fahrer vorausfahrende Pkws rechtzeitig erkennen. Doch erst wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt, darf sie eingeschaltet werden – sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. „Eine Pflicht zur Nutzung besteht allerdings nicht. Wer sie zu früh einschaltet und andere Verkehrsteilnehmer blendet, riskiert jedoch ein Verwarnungsgeld von 20 Euro – bei einer Gefährdung sind es 25 Euro, bei einem Unfall 35 Euro“, weiß Melanie Leier.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Text / Foto: Borgmeier Public Relations / Magdeburger-News - KI-generiert