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Magdeburg-News: Infoveranstaltung zur Geschäftsführerhaftung in Handwerkskammer Magdeburg


veröffentlicht am Freitag, 17. Oktober 2025

Magdeburg. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer entscheiden sich bei der Wahl der Rechtsform für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, UG oder GmbH & CO KG). Ein Entscheidungsgrund liegt oftmals im Schutz des Privatvermögens. Doch dieser Schutz ist nicht absolut, denn die Haftungsbeschränkung hat ihre Grenzen, wenn z. B. bestimmte Pflichten des Geschäftsführers nicht wahrgenommen werden. Viele Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind sich nicht umfänglich bewusst, in welchen Situationen sie persönlich zur Rechenschaft gezogen werden können – zum Teil mit weitreichenden finanziellen und rechtlichen Folgen.

In welchen Rechtsformen besteht die Pflicht zur Bestellung eines oder mehrerer Geschäftsführer? Was bedeutet „beschränkte Haftung“ genau? Wann und wofür haften Geschäftsführer? Welche typischen Fehler führen zur persönlichen Inanspruchnahme? Welche Konsequenzen drohen bei Pflichtverletzungen? Wie lassen sich Haftungsrisiken im Alltag erkennen und vermeiden?

Antworten auf diese und weitere Fragen geben bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer Magdeburg am 28. Oktober von 10 bis 12 Uhr in der IHK Magdeburg (Alter Markt 8) die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenzrecht Franziska Jahn sowie Knut Winkelmann von der Dr. Winkelmann & Partner Assekuranzmakler GbR.

Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Geschäftsführer als auch an Gründungs- und Nachfolgeinteressierte sowie an Unternehmer in Personengesellschaften, die sich mit einem Rechtsformwechsel beschäftigen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten ist eine Voranmeldung erforderlich.

Anmeldung bis 27. Oktober: www.hwk-magdeburg.de/termine


Text: Handwerkskammer Magdeburg
Symbolfoto: pixabay