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Sachsen-Anhalt-News: Geh-Angeln-Tag am 18. Juni – gesetzliche Bestimmungen dennoch beachten


veröffentlicht am Dienstag, 10. Juni 2025

Landkreis Börde. Angeln bedeutet nicht nur auf einen Fisch zu warten, der anbeißt, sondern ist auch eine wichtige Gelegenheit Zeit mit Freunden und der Familie zu verbringen. Auch der Stressabbau ist nicht zu unterschätzen, denn die Ruhe der Natur hilft vielen Menschen herunterzukommen und den alltäglichen Stress loszulassen.

Vorsicht ist allerdings geboten, weil auch am Geh-Angeln-Tag die gesetzlichen Bestimmungen Gültigkeit haben.

Bevor geangelt wird, muss unbedingt geprüft werden, ob der Fischereischein noch gültig ist und eine Fischereierlaubnis für das jeweilige Gewässer vorliegt. Ohne Fischereischein und Fischereierlaubnis darf in Sachsen-Anhalt nicht geangelt werden.

Im Landkreis Börde sind 6.127 Fischereischeininhaber mit einem gültigen Fischereischein registriert. Davon besitzen 1603 einen Fischereischein auf Lebenszeit.

Zur Erlangung des Fischereischeines führt der Landkreis Börde im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres Fischerprüfungen durch. Hierfür ist vorher ein 30-stündiger Pflichtlehrgang zu absolvieren, um für die Fischerprüfung zugelassen zu werden.

Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind folgende Hauptfächer: Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigerät, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde.

Es gibt aber auch für Erwachsene und Kinder ab dem 8. Lebensjahr die Möglichkeit, die Friedfisch- oder Jugendfischerprüfung in einem Prüfungsgespräch abzulegen. Hier bieten diverse Angelvereine die Jugend- und Friedfischfischerprüfung an. Interessenten können sich zu den angebotenen Terminen bei fischerpruefung.sachsen-anhalt.de informieren.

In diesem Jahr haben bisher 85 Kinder und 10 Erwachsene das Angebot der Angelvereine des Landkreises Börde wahrgenommen und die Jugend- und Friedfischfischerprüfung bestanden.   


Text: Landkreis Börde | Büro Landrat
Symbolfoto: pexels