header-placeholder


image header
image
Insolvenz Schild pixabay

Magdeburg-News: Ein Fünftel mehr beantragte Insolvenzverfahren im ersten Quartal 2025


veröffentlicht am Dienstag, 10. Juni 2025

Magdeburg/Halle. Im ersten Quartal 2025 wurden in Sachsen-Anhalt ein Fünftel mehr Insolvenzanträge gestellt als im gleichen Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden insgesamt 856 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. 2024 waren es im gleichen Zeitraum
708 Insolvenzverfahren.

Der Anstieg wurde maßgeblich durch den Zuwachs an Insolvenzverfahren von Unternehmen und Verbrauchern verursacht. Die Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt meldeten im ersten Quartal insgesamt 85 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen. Das waren 15 Fälle bzw. 21,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Anzahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzverfahren stieg im Vergleich zum Vorjahr um 20,7 Prozent. Im ersten Quartal 2025 wurden 625 Anträge gestellt, 2024 waren es im gleichen Zeitraum 518 Verfahren.

Verbraucherinsolvenzen machten den Großteil der von den Gerichten gemeldeten Insolvenzverfahren aus. Im ersten Quartal 2025 lag ihr Anteil bei 73,0 ProzentDurchschnittlich wurden in Sachsen-Anhalt im ersten Quartal 2025 rund 2,9 Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens pro 10.000 Einwohner gestellt. Bei der regionalen Verteilung ist auffällig, dass die höchste Zahl von Anträgen auf Eröffnung auf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens Schuldner in der Landeshauptstadt Magdeburg (96) betrafen.

Im vergangenen Vorjahresquartal waren es dort mit 54 Anträgen noch deutlich weniger. Die Insolvenzhäufigkeit bei den Verbraucherinsolvenzverfahren lag damit in der Landeshauptstadt bei 4,0 Anträgen pro 10.000 Einwohner. Die geringste Insolvenzhäufigkeit verzeichnete die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau mit 0,9 Anträgen pro 10.000 Einwohner. Entgegen dem Landestrend wurden hier weniger Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens als im Vorjahreszeitraum übermittelt (-30,0 Prozent).

Auch die Landkreise Börde (-22,0 Prozent) und Harz (-17,2 Prozent) verzeichneten hier weniger Anträge als im Vorjahresquartal. Die Insolvenzhäufigkeit betrug in den Landkreisen Börde und Harz 2,3 bzw. 3,7 Anträge pro 10.000 Einwohner. Die Berechnungen basieren auf den Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf Grundlage der Ergebnisse des Zensus 2022.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay