veröffentlicht am 4. März 2025
Foto: Durch regelmäßigen Zahnarztbesuch können Kiefer- und Zahnfehlstellungen bei Kindern rechtzeitig erkannt und kieferorthopädisch behandelt werden
(djd). Zahngesundheit beginnt mit dem regelmäßigen Gang zum Zahnarzt – das gilt schon für Kleinkinder.
Werden die Zähne regelmäßig zahnärztlich kontrolliert, können auch Kiefer- und Zahnfehlstellungen bei Kindern rechtzeitig erkannt und kieferorthopädisch behandelt werden.
Warum braucht man eine Zahnspange?
In den ersten Lebensjahren werden die Anlagen für die bleibenden Zähne gelegt. Der Kiefer entwickelt sich und wird dabei unter anderem durch das Saugverhalten und Schluckbewegungen beeinflusst. Tragen Kleinkinder etwa zu häufig einen Schnuller, kann es zu einer Verformung des Kiefers kommen – und eine Korrektur von Kieferfehlstellungen notwendig werden. Aber auch genetische Anlagen, Unfälle und andere Einflüsse wie falsche Zungenlage oder Atmung durch den Mund können kieferorthopädische Behandlungen nötig machen.
Wann braucht man eine Zahnspange und wie lange trägt man sie?
Die Folgen einer Zahn- oder Kieferfehlstellung können Kinder ein Leben lang begleiten. Ab wann eine Zahnspange zur Korrektur einer Zahnfehlstellung benötigt wird, stellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde fest. Meist macht eine Behandlung erst nach dem Zahnwechsel Sinn, also meist im Alter zwischen 13 und 14 Jahren. Dann wird gegen Zahnfehlstellungen eine feste Zahnspange eingesetzt. Je nach Alter und Fehlstellung tragen Kinder eine Zahnspange im Durchschnitt eineinhalb bis drei Jahre.
Wer trägt die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung des Kindes?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt die Kosten für die Zahnspange des Kindes unter 18 Jahren, sofern die Zahnkorrektur medizinisch notwendig ist und vom Schweregrad der Fehlstellung der sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppe 3,4 oder 5 zugeordnet wird. 20 Prozent der gesamten Behandlungskosten müssen Eltern zunächst selbst zahlen. Diese werden nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Kasse zurückerstattet.
Wünschen Eltern bei der Zahnspange höherwertigere Materialien oder eine ästhetisch ansprechendere Lösung wie beispielsweise durchsichtige oder innen liegende Brackets, müssen sie die Zusatzkosten selbst tragen. Das können schnell mehrere tausend Euro sein.
Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt hier je nach Tarif bis zu 100 Prozent des verbleibenden Eigenanteils der kieferorthopädischen Behandlung – wie der Tarif ZahnPrivat 100 der Union Krankenversicherung (UKV), dem Krankenversicherer der Sparkassen-Finanzgruppe.
Mehr Infos zu Tarifen und Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen gibt es unter
ukv.de/zahn-zusatz. Übrigens: Bei Erwachsenen werden kieferorthopädische Maßnahmen nach einem Unfall von der Zahnzusatzversicherung übernommen.
Text / Foto: djd/Versicherungskammer Bayern/Getty Images/Aleksandar Nakic