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Magdeburg-News: Darmspiegelung zur Früherkennung – nun auch für Frauen ab 50


veröffentlicht am Dienstag, 8. April 2025

Magdeburg. „Früh erkannt, ist Darmkrebs gut heilbar“, betont Dr. Jörg Böhme (Foto), Hausarzt und Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Deshalb begrüßt er die neue Regelung, dass seit 1. April 2025 auch Frauen ab 50 Jahren eine Darmspiegelung zur Früherkennung in Anspruch nehmen können. Bislang galt diese Altersgrenze nur für Männer, für Frauen lag sie bei 55 Jahren.


Warum ist eine Darmkrebs-Vorsorge so wichtig?

Darmkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen bei Frauen und Männern. Das Risiko, daran zu erkranken, nimmt mit dem Alter zu. Deshalb erhalten gesetzlich Versicherte zwischen 50 und 65 Jahren alle 5 Jahre eine Einladung zur Darmkrebs-Früherkennung. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen.


Wer kann einen solchen Darmkrebs-Check vornehmen und wie läuft dieser ab?

Ein Termin dafür kann beim Hausarzt oder bei bestimmten Fachärzten vereinbart werden. Neben dem ärztlichen Beratungsgespräch gehört zum Check ein Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl. Ist das der Fall, kann dies ein erster Hinweis auf Darmkrebs sein und es sollte eine Darmspiegelung folgen. Nur so lässt sich Darmkrebs sicher ausschließen oder bestätigen. Werden Krebsvorstufen entdeckt, können diese gleich entfernt werden.


Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt den Darm also vorsorglich spiegeln?

Im Falle der Vorsorge gilt: Alle gesetzlich Krankenversicherten ab 50 Jahren haben Anspruch auf zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von mindestens zehn Jahren.

Wer sich im Früherkennungsprogramm gegen eine Darmspiegelung entscheidet, kann alle zwei Jahre einen Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl machen.

Im Falle des Verdachts einer Erkrankung wird der behandelnde Arzt die erforderlichen Untersuchungen veranlassen, dies kann auch eine Darmspiegelung sein.

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KVSA. Derzeit hat sie ca. 4.300 Mitglieder: Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.

Die KVSA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bietet allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.


Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.


Text: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Foto: KVSA/Rayk Weber