veröffentlicht am 15. Januar 2025
Herr Lauterbach, hinterher ist man immer schlauer!
In rund 230 Praxen wird die elektronische Patientenakte ab heute, den 15. Januar 2025 getestet. Die Einrichtungen liegen in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen.
In allen anderen Praxen kann die Akte erst nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung genutzt werden. An der Testphase nehmen auch einige Krankenhäuser und Apotheken teil.
Um auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen zu können, benötigen Ärzte und Psychotherapeuten neben dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur ein Update für ihre Praxissoftware für die ePA 3.0. Dies wird ab dem 15. Januar zunächst nur in den Testpraxen installiert und freigeschaltet. Parallel dazu beginnen die Krankenkassen, die Patientenakten für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, anzulegen.
Allen anderen Praxen wird die neue Software in der Regel erst nach Abschluss der mehrwöchigen Tests bereitgestellt. Sollten Praxen, die nicht an der Erprobung teilnehmen, die Software bereits erhalten und installiert haben, können sie diese noch nicht nutzen. Die ePA wird erst mit Start des bundesweiten Rollouts für alle Praxen freigeschaltet.
Reaktion auf Mängel in der Sicherheitsarchitektur
Mit der Beschränkung ausschließlich auf Einrichtungen, die an der Erprobung teilnehmen, reagiert die gematik auf die Mängel in der Sicherheitsarchitektur der ePA-Server, auf die der Chaos Computer Club "CCC" jüngst hingewiesen hat. „Die weitreichendste Schwachstelle ist, dass auf beliebig viele elektronische Patientenakte zugegriffen werden kann, ohne dass eine Gesundheitskarte des Versicherten gesteckt und der Behandlungskontext hergestellt wurde“, sagte KBV-Vorstandmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten.
Steiner: Umfassende Sicherheit ist Grundvoraussetzung
Sie betonte, dass die KBV die Probleme sehr ernst nehme und die Testphase genau beobachten werde. Erst wenn die beschriebenen Sicherheitslücken geschlossen seien, dürfe die ePA bundesweit ausgerollt werden. Steiner: „Die umfassende Sicherheit der ePA ist eine Grundvoraussetzung, auf der eine positive Nutzererfahrung aufsetzen muss. Sonst verspielen wir die Akzeptanz der Bevölkerung.“
Starttermin steht noch nicht fest
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat erklärt, selbst entsprechend dem Verlauf der Tests entscheiden zu wollen, ab wann die ePA deutschlandweit ausgerollt werden soll. Erst dann sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die ePA ihrer Patientinnen und Patienten zu befüllen. Der genaue Termin steht noch nicht fest.
Die Gesellschafter der gematik (mit 51-prozentigem Stimmanteil des BMG) haben beschlossen, dass kein bundesweiter Rollout erfolgt, bevor „die Schwachstelle nicht geschlossen ist“. Ursprünglich hatte das Ministerium den 15. Februar als Starttermin angepeilt.
Praxisaushang zur ePA
Die KBV wird in Kürze einen Praxisaushang zum Ausdrucken bereitstellen, mit dem Praxen ihre Patienten darüber informieren können, dass sie die ePA vorerst noch nicht nutzen können. Die PraxisNachrichten werden darüber informieren.
Zeitplan der Einführung angepasst
Die Erprobung der elektronischen Patientenakte (ePA) beginnt am 15. Januar in ausgewählten Praxen in Franken, Hamburg und in Teilen Nordrhein-Westfalens. Hinzu kommen einige Apotheken und Krankenhäuser. Zunächst dürfen nur diese insgesamt etwa 300 Einrichtungen die ePA lesen und befüllen. Sie werden eigens dafür freigeschaltet.
Die Krankenkassen beginnen ab 15. Januar Schritt für Schritt, die Akten für ihre Versicherten anzulegen. Zunächst sollen die alten ePA-Akten migriert werden. Danach erfolgt die Anlage der Akten in den Modellregionen und erst dann die deutschlandweite Ausstattung. Ansprechpartner bei Fragen der Versicherten zur ePA sind die Krankenkassen.
Die Pilotierungsphase ist laut gematik auf mehrere Wochen angesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss und Erfüllung der Sicherheitsvoraussetzungen soll die bundesweite Einführung der ePA starten. Erst dann erhalten alle Praxen die notwendige Technik und Freischaltung für die Arbeit mit der ePA. Der genaue Termin steht noch nicht fest.
Text / Foto: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) / pixabay