veröffentlicht am Freitag, 25. Oktober 2024
Magdeburg. Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 zeichnet sich eine maßlose Neuverschuldung von über 2,1 Milliarden Euro ab (2025 rund 1.130 Millionen Euro; 2026 rund 1.029 Millionen Euro). So sollen allein für 2025 neben den Krediten für finanzielle Transaktionen in Höhe von 403 Millionen Euro und konjunkturell bedingten Krediten in Höhe von 175 Millionen Euro weitere rund 552 Millionen Euro neue Schulden mit einem Fortbestehen einer außergewöhnlichen Notsituation gerechtfertigt werden. Damit beruft sich die Landesregierung bereits seit 2020 ununterbrochen auf eine Notsituation.
Der Bund der Steuerzahler hält den eingeschlagenen Weg der Dauernotlage für unzulässig und brandgefährlich. Mit ihrer ungehemmten Schuldenpolitik verspielt die Landesregierung die Gestaltungsfähigkeit künftiger Generationen.
Für den BdSt stellt das Ansinnen der erneuten Notlagesituation einen unzulässigen Missbrauch der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse dar. Das Ausrufen einer Notsituation setzt voraus, dass sich die Auswirkungen selbiger der Kontrolle des Staates entziehen. In Wahrheit hat die Landesregierung die Kontrolle über die Landesfinanzen verloren.
Die finanziellen Probleme der Regierungskoalition sind hausgemacht und wurden durch die expansive Ausgabenpolitik der vergangenen Jahre sowie dem unnötigen Verbrauch von Rücklagen in wirtschaftlich guten Zeiten verursacht.
Haushalt darf nicht dauerhaft mit Notlage begründet werden
Wenn nun wieder eine Notlage festgestellt werden soll, so ist dies nicht nur verfassungsrechtlich angreifbar, sondern im Hinblick auf die trotz gedämpfter konjunktureller Entwicklung geplanten Rekordsteuereinnahmen auch besonders schleierhaft.
Bereits die nach den geltenden Regularien zulässige Umgehung der Schuldenbremse im Zusammenhang mit den sogenannten finanziellen Transaktionen ist aus Sicht des BdSt grenzwertig, da dies ebenso zu zusätzlichen Zinsausgaben führt, die den Haushalt dauerhaft belasten. So sollen die Zinsausgaben im Jahr 2026 bereits auf rund 420 Millionen Euro ansteigen. Das wären bereits rund 150 Millionen Euro mehr als im Ist 2022.
Anzuerkennen sind die im Doppelhaushalt vereinzelt erkennbaren Sparbemühungen, insbesondere im Personalbereich aber auch beim Zurückfahren der in den Vorjahren erhöhten Investitionsausgaben. Allerdings mangelt es nach Auffassung des BdSt insbesondere an einem strukturierten Vorgehen.
Der von der Landesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf offenbart:
Die Landesregierung aus CDU, SPD und FDP wird ihrem im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch für eine „Nachhaltige Finanzpolitik für heute und morgen“ nicht gerecht. Schon 2022 wollte man zu einem grundsoliden regulären Haushalt zurückkehren. Worte und Taten klaffen weit auseinander!
Rekordsteuereinahmen, reichen nicht aus, um wenigstens einen ausgeglichenen Haushalt ohne Kredite vorzulegen - was für ein Armutszeugnis.
Sachsen-Anhalt wird mit der geplanten Neuverschuldung Ende 2026 einen Rekordschuldenstand von rund 24,6 Milliarden Euro erreichen. Das bedeutet mit 11.258 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller Flächenländer bei den Landeshaushalten.
Die von der Landesregierung verkündete nachhaltige Finanzpolitik sollte die Generationengerechtigkeit im Blick haben. Auch hier klaffen Anspruch und Wirklichkeit bei der Landesregierung auseinander.
Weil der Zeitpunkt für ein rechtzeitiges Gegensteuern entgegen aller Warnungen verpasst wurde, brauchen wir jetzt eine umso härtere Zeitenwende in der Finanzpolitik.
Text: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.
Symbolfoto: pixabay