veröffentlicht am 23. Juli 2024
Ein Temperaturrekord jagt den nächsten, jeder Sommer wird heißer als der vorherige. Auch auf Autofahrten macht sich das zunehmend bemerkbar, 40 bis 60 Grad sind im Innenraum eines Fahrzeugs schnell erreicht.
Das zieht nicht nur die Konzentration des Fahrers in Mitleidenschaft und erhöht das Unfallrisiko, sondern wirkt sich auch auf die Gesundheit von Mitfahrern aus. Worauf Verkehrsteilnehmer bei sehr hohen Temperaturen achten sollten, um sowohl fit zu bleiben als auch ohne Bußgeld ans Ziel zu kommen, erklärt Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.
Niemanden zurücklassen
Insbesondere Menschen mit gesundheitlichen Problemen macht starke Hitze sehr zu schaffen. Doch auch Kinder und Tiere gehören zu der besonders gefährdeten Gruppe. Denn sie können ihre Körpertemperatur nicht so gut wie erwachsene Menschen durch Schwitzen regulieren. „Kinder und Tiere sollten auf keinen Fall im verschlossenen Auto zurückgelassen werden, da es sich sehr schnell aufheizt und ein Kreislaufkollaps droht“, warnt Melanie Leier. Auch Gegenstände wie Spraydosen und Handys sollten im Sommer nicht im Auto verbleiben, denn bei zu starker Erhitzung können sie explodieren.
Klimaanlage vs. Fenster
An der Frage, ob Klimaanlagen oder offene Fenster die bessere Belüftung darstellen, scheiden sich die Geister. Grundsätzlich ist es vor dem Start sinnvoll, alle Türen und Fenster zu öffnen, um das Auto gut durchzulüften. „Bei Kurzstrecken mit geringeren Geschwindigkeiten ist es effizienter, die Klimaanlage nicht zu aktivieren. Hier reicht die Kühlung mithilfe geöffneter Autofenster aus. Im Zuge einer längeren Fahrt kann die Klimaanlage hingegen ihre volle Wirkung erzielen“, erklärt die Anwältin. Um den Körper durch den großen Temperaturunterschied nicht zu stark zu belasten, sollte die Temperatur allerdings lediglich auf 22 bis 25 Grad eingestellt werden.
Hitzeschutz im Check
Wer nicht die Möglichkeit hat, im Schatten zu parken, sucht meist nach alternativen Optionen, um das eigene Fahrzeug vor der Hitze zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Sonnenschutzfolien, um die Scheiben von außen abzudecken. „Die sogenannte Halbgarage ? eine Abdeckplane, die sowohl das Dach als auch die Fenster des Autos bedeckt – hat sich in Tests bisher als die beste Option erwiesen. Mit ihr bleibt der Fahrzeuginnenraum rund 10 Grad kühler als ohne den Hitzeschutz“, erklärt Melanie Leier. Darüber hinaus empfiehlt es sich, dunkle Oberflächen wie die vom Lenkrad, Armaturenbrett oder von Kindersitzen mit einem hellen, feuchten Tuch zu bedecken und auf diese Weise kühl zu halten.
Aufgepasst bei Tönungsfolien
Auch das Anbringen von Scheibentönungen hat einen kühlenden Effekt und schützt zudem vor Infrarotstrahlen. Melanie Leier warnt jedoch vor möglichen Sanktionen: „Eine Tönungsfolie ist nur für die hinteren Scheiben zulässig und muss zudem über eine Bauartgenehmigung verfügen. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis und im Falle einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit können sogar ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister fällig werden.“
Vorsicht vor Blow-ups
Nicht nur bei schlechtem Wetter sollten Autofahrer die Straße ganz besonders aufmerksam beobachten, auch die Sonne kann den Fahrbahnen ganz schön zusetzen. „Bei extremer Hitze können die Betondecken aufbrechen, wodurch sogenannte Blow-ups entstehen. Diese erhöhen die Unfallgefahr für Verkehrsteilnehmer. Das führte zum Beispiel im Jahr 2019 in Sachsen-Anhalt dazu, dass zusätzliche Tempolimits auf den betroffenen Autobahnabschnitten eingeführt wurden“, erklärt Partneranwältin von Geblitzt.de.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Text / Foto: Borgmeier Public Relations / DimaBerlin-shutterstock.com