veröffentlicht am Mittwoch, 14. Februar 2024
Magdeburg. Sachsen-Anhalt verstärkt die gemeinsame Arbeit gegen Gewalt an Frauen. Das Kabinett hat am Vortag des One Billion Rising Days mit dem Aktionsplan PROGRESS eine Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die Gewaltschutzangebote im ländlichen Raum voranzubringen. Gleichstellungsministerin Grimm-Benne sagte: „Um betroffenen Frauen den Weg in ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben aufzuzeigen, setzen wir auf ein gestärktes und gut vernetztes Hilfesystem. So stehen im Jahr 2024 für den Kernbereich des Hilfesystems rund 7,46 Millionen Euro zur Verfügung, 3,5 Millionen Euro mehr als 2021. Mit dem Aktionsplan PROGRESS stärken wir die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, um Frauen und Mädchen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, zu unterstützen.“
Sachsen-Anhalt stellt ein flächendeckendes Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen zur Verfügung. 19 Frauenhäuser mit derzeit 117 Plätzen für Frauen und 142 Plätzen für ihre Kinder sowie seit 2023 zehn ambulante Beratungsstellen bieten Schutz und Beratung. Vier Fachberatungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, vier Interventionsstellen, die Fachstelle VERA und die Täterberatung durch ProMann komplettieren das Beratungsangebot.
Der Aktionsplan PROGRESS legt den Grundstein für die Erarbeitung eines ressortübergreifenden Landesaktionsplanes, in dem die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einfließen werden, um so die Vernetzung des Hilfesystems, insbesondere mit Polizei, Schulen, Behörden, Gesundheitssystem und Justiz zu verbessern. So werden beispielsweise Ärzte und Krankenhäuser in die Netzwerkarbeit aktiv einbezogen, um den Zugang zum Hilfesystem deutlich niedrigschwelliger zu gestalten. „Ziel ist, mit klaren Strukturen, guter Kommunikation und enger Zusammenarbeit an den Schnittstellen die Angebote weiterzuentwickeln, damit die Frauen, die Hilfe benötigen, auch Hilfe erhalten“, betonte Grimm-Benne.
Hintergrund: In Deutschland ist nach Angaben der Europäischen Grundrechteagentur jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und / oder sexualisierter Gewalt betroffen. Alle vier Minuten erfährt eine Frau Gewalt durch ihren (Ex-)Partner. Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine (Ex-) Partnerin.
Der Europarat hat im Jahr 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die sogenannte Istanbul-Konvention – als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“ Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen. Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention zum Teil bereits 2011 in Istanbul unterzeichnet und 34 davon haben sie inzwischen ratifiziert. In Deutschland wurde das Übereinkommen im Oktober 2017 ratifiziert; am 1. Februar 2018 trat es in der Bundesrepublik in Kraft.
One Billion Rising ist eine weltweite Tanz-Protest-Aktion für ein Ende von Gewalt an Frauen und Mädchen.
Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay