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Polizei Seite

Polizei-News: Aufgebrochene Bürocontainer - Diebstahl von Altkleider-Containern – Fahren ohne Führerschein


veröffentlicht am 13. Mai 2023

In der Nacht vom 11. zum 12. Mai betraten unbekannte Täter widerrechtlich das umfriedete Gelände einer Firma in der Sandbreite. 
Auf dem Firmengelände stehen zwei Container, in denen sich Büro- und Sozialräume befinden. Die Täter brachen eine Außentür von einem Container auf. Die 
Räume in den Containern wurden durchwühlt. Aufgrund der angerichteten Verwüstungen konnten die Geschädigten bisher keine Angaben zu den 
entwendeten Gegenständen machen. Am Tatort erfolgte eine umfangreiche Spurensicherung. 


Diebstahl von Altkleider-Containern 
Am 12. Mai zeigte der Inhaber einer Firma, die für das Aufstellen und Entleeren von Altkleider-Containern zuständig ist, an, dass unbekannte Täter 
zwischen dem 28. April und dem 12. Mai im Stadtgebiet von Magdeburg 
fünf Container entwendet haben. Die Container besitzen ein hohes Eigengewicht und waren zum Zeitpunkt des Diebstahls zumindest teilweise gefüllt. Ein einfaches Wegtragen ist deshalb eher unwahrscheinlich. Die Container waren in Höhe der folgenden Grundstücke aufgestellt: 
- Wolmirstedter Straße 23 
- Klosterwuhne, Ecke Pablo-Neruda-Straße 
- Ulnerstraße 15 
- Silberschlagstraße 11 
- Hans-Grade-Straße 47 
Zeugen, die Angaben zu den Tätern, den Tatzeiten, den Tatfahrzeugen oder dem Verbleib der Container machen können, werden gebeten, die 
Polizei unter Telefon (0391) 5463295 zu verständigen.

Nicht gestattete Fahrübungen 
In den frühen Morgenstunden des 13. Mai kontrollierten Polizeibeamte im Scharnhorstring einen Pkw, der nur das Tagfahrlicht eingeschaltet hatte. 
Am Steuer des Pkw saß ein 19-jähriger Magdeburger, der nicht im Besitz eines Führerscheins war. Seinen Angaben zufolge ist er im Begriff, die 
Fahrerlaubnis zu erwerben. Aus diesem Grund unternahm er mit dem Pkw der Familie eine Übungsfahrt im Stadtgebiet. Eine Verständigung des 
Fahrzeughalters konnte unmittelbar erfolgen, weil er als Beifahrer an der Übungsfahrt teilnahm. 
In diesem Zusammenhang weist die Polizei deutlich daraufhin, dass sich auch derjenige strafbar macht, der einer Person ohne Führerschein den 
eigenen Pkw zum Üben im öffentlichen Verkehrsraum überlässt.



Text / Foto: Polizeirevier Magdeburg / pixabay