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Gesundheit-News: Nicht alle wichtigen Meningokokken-Impfungen werden standardmäßig von den Kassen übernommen


veröffentlicht am 14. Mai 2023

BLEIBEN ELTERN AUF IMPFKOSTEN SITZEN?
Foto: Viele Eltern wissen nicht, dass es mehr als eine Schutzimpfung gegen Meningokokken gibt
(djd). Eine Meningokokken-Erkrankung ist sehr selten, kann aber in etwa zwei Drittel der Fälle zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis) und in ungefähr einem Drittel der Fälle zu einer Blutvergiftung (Sepsis) führen. Diese können innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden. Babys und Kleinkinder sind am häufigsten betroffen, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift ist. Aber auch Jugendliche haben ein erhöhtes Risiko. Das Tückische an den Erkrankungen ist, dass sie anfangs nur sehr schwer zu erkennen sind und aufgrund unspezifischer erster Symptome (wie Fieber und Unwohlsein) mit einer Grippe verwechselt werden können. Um Kinder bestmöglich vor einer Meningokokken-Erkrankung und ihren Folgen zu schützen, gibt es unterschiedliche Impfungen.

STIKO empfiehlt nur Impfung gegen Meningokokken C
Für den Schutz gegen die fünf häufigsten Meningokokken-Gruppen gibt es in Deutschland drei unterschiedliche Impfungen: entweder nur gegen die Serogruppe C, nur die Serogruppe B oder eine Kombi-Impfung gegen die Serogruppen A, C, W und Y. Meningokokken-Erkrankungen durch die Seroruppe B treten in Deutschland am häufigsten auf – gefolgt von den Gruppen Y, C, W, A und anderen. Die Meningokokken-C-Impfung ist von der Ständigen Impfkommission (STIKO) als Standardimpfung für alle Kinder im Alter von zwölf Monaten empfohlen und wird als Pflichtleistung von allen Krankenkassen übernommen. Allerdings werden mittlerweile nur noch etwa zehn Prozent der Meningokokken-Fälle in Deutschland durch die Serogruppe C verursacht.

Impfung gegen Meningokokken B keine Standardleistung der Kassen
Die Impfung gegen Meningokokken B ist bisher nicht als Standardimpfung von der STIKO für alle Kinder empfohlen und somit keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Sie wird, wie auch die Kombinationsimpfung gegen die vier Serogruppen ACWY, von vielen Krankenkassen nur auf Anfrage anteilig oder vollständig erstattet, aber nicht automatisch. Durch eine Empfehlung der STIKO bliebe Eltern das Dilemma erspart, ihre Kinder auch bei knappen finanziellen Mitteln – gerade jetzt angesichts der hohen Inflationsrate – bestmöglich vor Meningokokken-Erkrankungen zu schützen. Wegen der Schwere von Hirnhautentzündungen bei Kindern strebt die Weltgesundheitsorganisation WHO an, Meningitis-Erkrankungen bis 2030 weltweit weitestgehend zurückzudrängen. 
Dies kann jedoch nur gelingen, wenn möglichst viele Länder alle relevanten Impfungen in ihr Routineimpfprogramm übernehmen. Eine entsprechende STIKO-Empfehlung könnte eine der Maßnahmen sein, um den WHO-Aktionsplan auch in Deutschland zu unterstützen. Mehr Infos und eine Übersicht, welche Kassen die Kosten der Impfung gegen Meningokokken B freiwillig erstatten, gibt es beispielsweise unter www.meningitis-bewegt.de.



Text / Foto: djd/GSK/Getty Images/Tashi Delek