header-placeholder


image header
image
Magdeburg Dom pixabay

Magdeburg-News: 368 Stiftungen wirken in Sachsen-Anhalt – Magdeburg um drei Stiftungen reicher



veröffentlicht am Sonntag, 23. April 2023

Magdeburg. In der Landeshauptstadt Magdeburg sind derzeit 54 aktive Stiftungen registriert. Im vergangenen Jahr kamen drei neue Stiftungen hinzu.

In das Stiftungsgeschehen in Sachsen-Anhalt kommt seit 2021 langsam wieder Dynamik. Das Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde für die Stiftungen des bürgerlichen Rechts erkannte in den letzten drei Jahren wieder mehr neue Stiftungen an. Nachdem in den Jahren 2019 nur drei 2020 nur vier Stiftungen gegründet worden waren, konnten seit 2021 wieder mehr als 10 Stiftungen pro Jahr anerkannt werden.

„Stiftungen haben im Land Sachsen-Anhalt eine lange Tradition“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Die Bürger in unserem Land zeigen, dass ihnen diese Traditionen wieder wichtig sind und sie diese auch fortsetzen möchten. Viele der neuen Stiftungen tragen dazu bei, historische und regionale Errungenschaften zu erhalten und sie auch nachfolgenden Generationen erlebbar zu machen. Andere Stiftungen widmen sich z. B. sozialen, kulturellen- oder Bildungszwecken und tragen so mit dazu bei, das Leben in ihren Heimatorten lebenswerter und schöner zu machen.“

In Sachsen-Anhalt gibt es nach derzeitigen Recherchen zudem noch zahlreiche Altstiftungen, die rein faktisch fortbestehen, da sie nie aufgelöst wurden, aber nicht im Stiftungsverzeichnis des Landes eingetragen sind. Die Ermittlung und die Feststellung des Fortbestandes bzw. die Feststellung der Rechtsnatur dieser Stiftungen und deren Revitalisierung ist neben der Aufsicht und der Anerkennung von Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine weitere wichtige Aufgabe des Landesverwaltungsamtes als Stiftungsbehörde. Seit 1990 ist es gelungen, über 100 Altstiftungen des bürgerlichen Rechts zu reaktivieren. Seit 2014 konnten acht Altstiftungen des bürgerlichen Rechts reaktiviert werden, darunter eine der ältesten Stiftung des bürgerlichen Rechts in Sachsen-Anhalt. Die Stiftung Hospital St. Julian mit Sitz in Sangerhausen wurde erstmalig 1386 erwähnt. Sie hat gemäß der historischen Satzung „… die Aufgabe, einer Anzahl einheimischer oder in deren Ermangelung auch fremder Personen einfachen Standes gegen Zahlung eines Einkaufsgeldes Wohnung zu gewähren.“ Die älteste derzeit bekannte ist die Stiftung „St. Katharinen-Hospital“ im OT Derenburg der Stadt Blankenburg (Harz) aus dem Jahre 1151, auch die „Hortich-Stiftung in Aken“, die 1609 errichtet wurde oder das „Helmuth’sche Legat in Egeln“, errichtet 1670 gehören zu den ältesten Stiftungen in Sachsen-Anhalt.

Allerdings waren im Jahre 1947 fast 1800 Stiftungen auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts registriert. Bei über 600 Stiftungen musste inzwischen eine rechtswirksame Auflösung festgestellt werden. Bei allen anderen Stiftungen ist das Schicksal noch ungewiss. Derzeit befinden sich weitere Stiftungen in der Reaktivierungsphase, manche jedoch nur zum Zweck der Auflösung, weil kein ertragreiches Vermögen mehr vorhanden ist oder neues nicht beschafft werden kann.

Viele der im Land bestehenden Stiftungen widmen sich vorrangig kulturellen, sozialen und Bildungszwecken. Waren es ursprünglich einzelne Persönlichkeiten, die Stiftungen errichteten, haben sich in den letzten Jahren besonders Bürgerstiftungen etabliert. 2004 wurde die erste in Sachsen-Anhalt, die Bürger.Stiftung.Halle gegründet, es folgten u. a. Bürgerstiftungen in Magdeburg, Quedlinburg, Stendal, Salzwedel, Schönebeck (Elbe), Eilsleben, Klein Wanzleben, Bismark (Altmark), Staßfurt/Förderstedt, Ausleben, Gröningen und in Thale.

Neben der Anerkennung von neuen Stiftungen ist das Landesverwaltungsamt auch Aufsichtsbehörde der bestehenden Stiftungen und prüft hier z. B. die Jahresrechnungen der nichtkirchlichen Stiftungen und genehmigt auch Satzungsänderungen. Ein Großteil der Arbeit der Stiftungsbehörde nimmt sowohl die Beratung von potenziellen Stiftern als auch die Beratung der bestehenden Stiftungen – insbesondere der vielen ehrenamtlichen Stiftungsorgane – ein.

Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye weist immer wieder auf die Bedeutung des Stiftergedankens für die Gesellschaft hin: „Stifter sind einzelne oder mehrere Menschen, auch Institutionen oder Unternehmen, die etwas verändern und bewegen wollen und dafür einen Teil ihres Vermögens zur Verfügung stellen. Das Engagement der Stiftungen ist meist auf Dauer angelegt. Das bringt auch ein Stück Beständigkeit in unsere schnelllebige Welt.“


Text: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA)
Foto: pixabay