header-placeholder


image header
image
Autow  sche21.04f

Auto-News: Im eigenen Garten von Hand waschen - Autowaschen zu Hause - Was ist erlaubt?


veröffentlicht am 21. April 2023

Foto: Viele Regelungen zum Umweltschutz stehen der Autowäsche auf privatem Grund und Boden entgegen
(mid/ak-o) Mit den ersten Sonnenstrahlen steht bei vielen Autofahrern auch die eingehende Pflege des eigenen Fahrzeugs auf dem Programm.
Autos dürfen in einigen Regionen nur unter strengen Auflagen im eigenen Garten von Hand gewaschen werden, da schnell umweltschädliche Stoffe wie Öl oder Benzin ins Grundwasser gelangen könnten. Teilweise ist das Abspritzen des Fahrzeugs mit klarem Wasser erlaubt, sofern das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation oder ein offenes benachbartes Gewässer gelangt. Was erlaubt ist, muss der jeweiligen örtlichen Satzung entnommen werden.
In einigen Regionen muss auch der Wochentag berücksichtigt werden: So ist es in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Bremen sonntags und an Feiertagen verboten, öffentlich wahrnehmbare Aufgaben wahrzunehmen, wozu auch die Autowäsche zählt. Andere Bundesländer verbieten das Autowaschen an einzelnen Feiertagen oder erlauben zumindest die Nutzung vollautomatisierter Waschanlagen.
Das Bußgeld ist ebenfalls regional unterschiedlich und beginnt häufig bei 25 Euro, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aber auch erst ab 500 Euro. Im Extremfall können, wie in Sachsen bis zu 100.000 Euro fällig werden. Die Höhe des Bußgelds richtet sich dabei nach der Gefahr, die für die Umwelt entsteht.
Auf Privatgrundstücken ist eine Motorwäsche, das Waschen mit chemischen Reinigungsmitteln und technischen Hilfsmitteln wie Dampfstrahlern sowie die Wäsche innerhalb von Wasserschutzgebieten generell verboten. Lediglich Staubsaugen, feine Politur auftragen und mit Wasser die Scheiben reinigen, ist im eigenen Garten erlaubt.
Da das Waschen auf der Straße in der Regel als genehmigungspflichte Sondernutzung angesehen wird und zudem gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Beschmutzen oder Benetzen der Straße verboten ist, ist das Waschen auf der Straße praktisch kaum möglich.
Wer sein Auto ausgiebig waschen möchte, muss also zwangsläufig einen dafür vorgesehenen Waschplatz aufsuchen. Nur so kann das bei der Fahrzeugwäsche anfallende Abwasser aufgefangen werden. Geeignet sind dafür Waschanlagen mit und ohne Selbstbedienung.


Text / Foto: AkZ / Sasin Tipchai/pixabay.com/mid/ak-o