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Wirtschaft-News: Verbraucherzentrale - UNTERGESCHOBENE ENERGIEVERTRÄGE PER WERBEANRUF? MELDEN SIE UNS IHREN FALL!


veröffentlicht am 13. April 2023

Symbolbild Verbraucheraufruf: Grafik mit Vertragsdokument, daneben eine telefonierende Frau

Seit Mitte 2021 ist der Abschluss von Gas- und Stromverträgen per Telefon nur nach einer Bestätigung wirksam. Trotzdem versuchen Anbieter weiterhin, Verbraucherinnen und Verbraucher solche Verträge über unerlaubte Werbeanrufe ohne die erforderliche Bestätigung unterzuschieben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sucht in seinem Verbraucheraufruf Betroffene. 
 
Die sogenannte Bestätigungslösung besagt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Vertragserklärungen in Textform, also beispielsweise per Brief, Fax, E-Mail oder SMS, bestätigen müssen. Dennoch nehmen die Beschwerdezahlen bei den Verbraucherzentralen zu untergeschobenen Verträgen per Telefon nicht ab.
 
Der vzbv möchte daher genauer untersuchen, welche Probleme Verbraucherinnen und Verbraucher mit Werbeanrufen zum Thema „Anbieterwechsel bei Strom und Gas“ haben. Denn diese können vielfältig sein: Hat Ihnen ein Gas- oder Stromanbieter telefonisch ein Vertragsangebot oder einen Vertragswechsel nahegelegt, ohne dass Sie vorher einem Werbeanruf zugestimmt haben? Haben Sie einen unerwünschten Vertrag nach solch einem Telefonat erhalten, aber Schwierigkeiten, diesen zu widerrufen? Oder ist ein anderes Problem aufgetreten? Dann melden Sie Ihren Fall gerne hier.
 
Gut zu wissen: Geben Sie fremden Anbieterfirmen am Telefon nie Daten wie Zählernummer oder den Namen Ihres aktuellen Energielieferanten. Und nutzen Sie stets das 14-tägige Widerrufsrecht, falls es doch zu einem untergeschobenen Energievertrag kommen sollte.
 
AM VERBRAUCHERAUFRUF TEILNEHMEN: https://www.verbraucherzentrale.de/probleme-beim-telefonischen-anbieterwechsel-82470
 
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zudem gegen ungewollte Werbeanrufe wehren. Wurde einem Werbeanruf im Vorfeld nicht ausdrücklich zugestimmt, so ist Telefonwerbung verboten. Die anrufenden Unternehmen können von der Bundesnetzagentur mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Diese Hinweise der Verbraucherzentralen zu Werbeanrufen oder bei telefonischen Gewinnversprechen helfen, richtig zu reagieren.
 
Generell gilt: Der Wechsel eines Energieanbieters sollte immer gut durchdacht sein. Spontane Zustimmungen zu Vertragsangeboten am Telefon oder an der Haustür – auch wenn diese vom aktuellen Anbieter stammen – können unerwartete Folgen haben. Auf ihrem Online-Portal stellen die Verbraucherzentralen Informationen dazu bereit, welche Vertragsbedingungen Verbraucherinnen und Verbraucher vor einem Tarif- oder Anbieterwechsel unbedingt prüfen sollten. Häufig schafft erst der gezielte Blick in die Details der Preisklauseln und die Bedingungen für Bonuszahlungen Klarheit darüber, ob ein neues Vertragsangebot oder ein vermeintlich günstigerer Tarif wirklich die bessere Wahl ist.
 

Text / Bild: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)