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Polizei 2 pixabay

Polizei-News: Erhebliche Gefährdung des Bahnverkehrs durch entlaufene Schafe



veröffentlicht am Freitag, 7. April 2023

Calbe (ots). Am Mittwoch, 5. April meldeten gleich mehrere Triebfahrzeug-führer der Notfallleitstelle der Bahn Schafe im unmittelbaren Gleisbereich auf der Bahnstrecke von Calbe nach Barby. Gegen 12.05 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg über die entlaufenen Tiere informiert und entsandte sofort eine Streife zum Ereignisort in der Ortslage Calbe, welche bei Eintreffen fünf Schafe neben der Strecke feststellen konnte. Da sich die Tiere bei Annäherung wieder in Richtung der Gleise bewegten, wurde über die Notfallleitstelle der Bahn eine kurzzeitige Gleissperrung veranlasst. Die Bundespolizisten konnten die Schafe zurück auf ihren ursprünglichen Weideplatz in einer nahegelegenen Kleingartenanlage bewegen und den Weideplatz provisorisch verschließen. Der Besitzer der Tiere wurde aufgrund eines Adresshinweises auf dem Weideplatz ermittelt und an seiner Hausanschrift angetroffen. Die eingesetzten Beamten belehrten den 46-Jährigen und wiesen ihn auf die unzureichenden Sicherungsmaßnahmen des Geheges hin. Der aus Saudi-Arabien stammende Mann gab an, zur Weidefläche zu fahren und den Zustand zu überprüfen. Außerdem wurde das zuständige Ordnungsamt über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg erneut auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Tieren ist deshalb auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision, muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen. Werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus. In dem aktuellen Fall ging alles glimpflich aus. Von der 15-minütigen Streckensperrung waren keine Züge betroffen.


Text: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Foto: pixabay