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Gesundheit-News: AOK - Warum Impfungen sinnvoll sind - Sich selbst und andere schützen


veröffentlicht am 2. April 2023

Foto: Impfausweis auf dem eine Spritze liegt.
(ams). Ob in der überfüllten Bahn, auf der Türklinke oder in der Gartenerde: Bakterien und Viren gibt es überall und jede und jeder kommt täglich mit ihnen in Berührung. Meist schaden sie kaum oder gar nicht. Manche Erreger können jedoch schwere oder sogar lebensgefährliche Krankheiten hervorrufen. 
Damit es erst gar nicht so weit kommt, können Impfungen helfen. Sie senken die Erkrankungswahrscheinlichkeit oder können auch einen schweren Erkrankungsverlauf sowie mögliche Komplikationen verhindern. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten zahlreicher lebensrettender Schutzimpfungen. Anja Debrodt, Ärztin im AOK-Bundesverband, gibt einen Überblick. Bevor eine Impfung in den Leistungskatalog der Krankenkassen kommt, wird sie von verschiedenen Institutionen genau geprüft. 
So entwickelt die Ständige Impfkommission (STIKO) auf der Basis nachgewiesener medizinischer Wirksamkeit zunächst Impfempfehlungen. "Die STIKO schaut dabei nicht nur auf deren Nutzen für die einzelne Person, sondern auch für die gesamte Bevölkerung", erklärt Medizinerin Debrodt. Empfehlungen nimmt dann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als Grundlage für seine Schutzimpfungsrichtlinie. Darin ist festgelegt, welche Impfungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Im G-BA beraten neben den jeweils unparteiischen Vorsitzenden Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung, der Leistungserbringer und der Patientenvertretung.

Die Schutzimpfungen werden in unterschiedliche Gruppen unterteilt:
Grundimmunisierung für Säuglinge, Kinder, Jugendliche

Rotaviren
Diphtherie
Tetanus
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Infektion mit Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
Pertussis (Keuchhusten)
Hepatitis B
Pneumokokken
Masern, Mumps, Röteln (MMR)
Varizellen (Windpocken)
Meningokokken C
HPV (humanes Papillomvirus)
Auffrischimpfungen für Kinder und Jugendliche

zweimal Diphtherie
zweimal Tetanus
zweimal Pertussis (Keuchhusten)
einmal Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Standard- bzw. Auffrischimpfungen für Erwachsene

Auffrischung gegen Diphtherie und Tetanus (alle zehn Jahre empfohlen, die nächste fällige Impfung als Kombinationsimpfung mit Pertussis)
Masern (nach 1970 geborene Personen über 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit)
Ab 60 Jahren: Influenza, Pneumokokken-Infektion, Herpes zoster (Gürtelrose)
Indikationsimpfungen

Impfungen für Risikogruppen bei individuell erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie auch zum Schutz Dritter:
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Infektion mit Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
Hepatitis A und B
Influenza
Masern
Meningokokken-Infektion
Pertussis (Keuchhusten)
Pneumokokken-Infektion
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Röteln
Varizellen (Windpocken)
Schutzimpfungen gegen das Coronavirus regelt aktuell die Coronavirus-Impfverordnung. Der Anspruch darauf wurde bis zum 7. April 2023 verlängert. Anschließend soll die Corona-Schutzimpfung in die Regelversorgung überführt werden.
 

Hohe Impfquote bei Kindern
Die Impfbereitschaft in Deutschland ist grundsätzlich hoch: Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben rund 95 Prozent der Erstklässler hierzulande die wesentlichen Grundimpfungen erhalten. Nicht immer wird jedoch die zweite Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln wahrgenommen. "Das ist aber nötig, um hier einen sicheren Impfschutz zu erreichen", so Ärztin Anja Debrodt.

Tetanus und Diphtherie
Erwachsene sollten alle zehn Jahre ihre Impfung gegen Tetanus und Diphtherie auffrischen. Zudem wird ihnen eine einmalige Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten) empfohlen. Diese Auffrischung gegen Tetanus und Diphtherie kann als Kombinationsimpfung gegeben werden, die auch eine Keuchhustenkomponente enthält (siehe auch: Für Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere).

Jährliche Grippeimpfung
Für Menschen ab 60 Jahre, chronisch Kranke jeden Alters, Schwangere sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen wird eine jährliche Grippeimpfung empfohlen - diese kann zeitgleich mit der Covid-19-Impfung durchgeführt werden. Ab einem Alter von 60 sollten sich Personen außerdem gegen Pneumokokken impfen lassen - diese verursachen die Mehrzahl aller bakteriellen Lungenentzündungen. 

Impfung gegen Gürtelrose
Die Gürtelrose (Herpes zoster) ist eine schmerzhafte Erkrankung und wird - wie die Windpocken - durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht. Das höchste Risiko, daran zu erkranken, haben ältere Menschen und Personen mit Immunschwäche. Daher gibt es eine Empfehlung für eine Impfung gegen Gürtelrose für Menschen ab 60 sowie chronisch Kranke ab 50 Jahren.

Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Bei Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Deshalb sollten Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, fehlende Impfungen nachholen. Das gilt für diejenigen, die in der Kindheit entweder gar nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden. Die einmalige Impfung für Erwachsene erfolgt dann mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln.

Polio
Die Kinderlähmung (Polio) ist in Europa laut WHO zwar seit über 20 Jahren ausgerottet. Bei Reisen in andere Regionen kann man sich das Virus aber immer noch einfangen. Wem die Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung fehlt, sollte diese daher nachholen.

Für Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere
a) Röteln: Mit der Impfung gegen Röteln soll vermieden werden, dass sich ungeschützte schwangere Frauen mit Röteln anstecken - denn diese können schwere Erkrankungen bei dem Ungeborenen hervorrufen.

Die Impfung gegen Röteln beziehungsweise zusätzlich auch gegen Masern und Mumps kann nicht während der Schwangerschaft nachgeholt werden! "Deshalb empfiehlt die STIKO allen Frauen im gebärfähigen Alter, die noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Röteln geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, die Masern-Mumps-Röteln-Impfung", sagt AOK-Expertin Debrodt. "Zwischen Impfung und Schwangerschaft sollte vorsichtshalber ein Monat Abstand liegen."

b) Keuchhusten: Zudem rät die STIKO, dass sich Schwangere gegen Keuchhusten impfen lassen. Auch engen Kontaktpersonen Neugeborener wie Eltern, Geschwister, Großeltern, Tagesmütter und Babysitter wird diese Impfung empfohlen. "Studien zufolge erkranken Säuglinge von Müttern, die in ihrer Schwangerschaft eine Pertussis-Impfung erhalten hatten, deutlich seltener an Keuchhusten als Säuglinge von Müttern ohne entsprechende Impfung", so Debrodt

Risiko für HPV-bedingte Erkrankungen senken
Eine Impfung kann das Risiko für HPV-bedingte Krebsarten, wie Gebärmutterhalskrebs oder ein Peniskarzinom, deutlich senken. Mit einer frühzeitigen Impfung vor dem ersten sexuellen Kontakt ist der Schutz am höchsten. Die STIKO empfiehlt daher die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Die derzeit verfügbaren Impfstoffe bieten in erster Linie Schutz gegen die Hochrisikovarianten HPV 16 und 18. Je nach Impfstoff wird auch ein Schutz vor anderen HPV-Typen aufgebaut. Doch die Impfung schützt nicht vor allen HPV-Typen und auch nicht vor bereits bestehenden Infektionen oder Gewebeveränderungen. "Auch wer gegen HPV geimpft ist, sollte daher regelmäßig zur Krebsfrüherkennung gehen", rät Medizinerin Anja Debrodt.

FSME: Zunahme der Risikogebiete
Zum Frühjahr werden vielerorts wieder die Zecken aktiv, deren Stich FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) auslösen kann. FSME tritt vor allem in Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen, im südöstlichen Thüringen und in Sachsen auf. 2022 sind sechs Risikogebiete hinzugekommen  - darunter drei Landkreise in Brandenburg und der Stadtkreis Solingen in NRW - Anfang 2023 weitere drei. Das Robert Koch-Institut weist derzeit (Stand Januar 2023) 178 Kreise in Deutschland als Risikogebiet aus. Die STIKO empfiehlt daher allen Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten oder dort wohnen und von Zecken gestochen werden könnten, sich gegen FSME impfen zu lassen.



Text / Foto: AOK-Bundesverband