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Mobilfunk Telefon pixabay

Magdeburg-News: Mobilfunkausbau – Landtag bringt Planungsturbo auf den Weg • Pott (FDP)



veröffentlicht am Samstag, 25. Februar 2023

Magdeburg. Konstantin Pott, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, begrüßt das heute beschlossene Gesetz zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus. Insbesondere die Planungsbeschleunigung sei ein wichtiger Schritt, um die ländlichen Regionen in Sachsen-Anhalt besser an das Mobilfunknetz anzubinden.

„Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Mobilfunkausbau in Sachsen-Anhalt zu erleichtern und zu beschleunigen. Eine schnelle und stabile Anbindung an das Mobilfunknetz ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung und eine zukunftsfähige Wirtschaft“, so Pott. „Wer viel im Land unterwegs ist, weiß aus eigener Erfahrung, dass vollständige Abdeckung der Straßen und Schienen von keinem Mobilfunkanbieter erreicht wird. Durch die Planungsbeschleunigung und die erleichterten Genehmigungsverfahren können wir hier schneller Abhilfe schaffen. Bisher ist beispielsweise außerorts an Kreis- und Landesstraßen in einer Entfernung bis 20 m jeglicher Hochbau verboten. Das wurde nun für Mobilfunkmasten geändert. Die Landespolitik hat nun Ausbauhindernisse aus dem Weg geräumt, die die Mobilfunkunternehmen durchaus zu recht beklagt haben, nun müssen sie allerdings auch ihren eigenen Verpflichtungen endlich nachkommen. Und das heißt: Antennen bauen und anschließen.“

Hintergrund: Im Februarplenum hat der Landtag das Gesetz zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus auf den Weg gebracht.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Bau von Antennen und Masten im Außenbereich einfacher und schneller genehmigt werden kann. Zukünftig dürfen Antennen einschließlich ihrer Masten und zugehörigen Versorgungseinrichtungen bis zu einer bestimmten Größe ohne eigene Abstandsflächen gebaut werden. Außerdem können mobile Antennen für einen begrenzten Zeitraum aufgestellt werden, wenn die Standsicherheit des Masts durch eine sachkundige Person bestätigt wurde.

Auch das Straßengesetz wird angepasst, um den Ausbau des Mobilfunknetzes zu erleichtern. Zukünftig darf der Bau technischer Einrichtungen, die für das Erbringen von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten erforderlich sind, von den Straßenbaubehörden nur noch untersagt werden, wenn wichtige Gründe wie etwa die Verkehrssicherheit entgegen stehen.


Text: FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay