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Polizei Motorrad Nachwuchs pixabay

Magdeburg-News: Polizei startet Prävention gegen Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen unter Kindern



veröffentlicht am Dienstag, 7. Februar 2023

Magdeburg. Die Landespolizei Sachsen-Anhalt will mit einer digitalen Präventionswoche Kinder, Jugendliche und deren Familien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bilddateien sensibilisieren und auf die Gefahren bei der Verbreitung von freizügigen Fotos sowie der Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen aufmerksam machen. Anlass ist der Safer Internet Day, ein europaweiter Aktionstag, mit dem jährlich über Möglichkeiten für mehr Sicherheit im Netz informiert wird. In diesem Jahr fällt er auf den heutigen 7. Februar 2023.

Die Landespolizei wird sich im Rahmen ihrer Präventionswoche auf ihren Social-Media-Kanälen diesen Themen widmen. Dabei soll es unter anderem um Phänomene wie Cybergrooming, Sexting oder Upskirting gehen. Mit der Aktionswoche sollen neben Kindern und Jugendlichen vor allem auch deren Eltern und Großeltern sowie Lehrerinnen, Lehrer und pädagogische Lehrkräfte angesprochen werden, um Gefahren und Folgen aufzuzeigen sowie Hilfe anzubieten.

Seit mehreren Jahren werden bundesweit – auch in Sachsen?Anhalt – mehr Fälle im Bereich der Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verzeichnet. Der Hauptanteil der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich beruht auf Verdachtshinweisen der halbstaatlichen US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation namens National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Bei den Tatverdächtigen handelt es sich dabei längst nicht mehr nur um Erwachsene. Einen großen Anteil nehmen inzwischen Kinder und Jugendliche ein, die selbst Missbrauchsdarstellungen verbreiten. Im Jahr 2021 war gut ein Drittel der Tatverdächtigen im Bereich sexueller Missbrauch von Kindern jünger als 18 Jahre. Oftmals wurden auch leichtfertig strafbare Inhalte in Chatgruppen verbreitet, ohne sich der folgenschweren Tragweite dieses Handelns bewusst zu sein.

Deshalb initiierte das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) im Jahr 2020 eine bundesweite Aufklärungskampagne unter www.soundswrong.de. Darin eingestellte Filmclips und Hintergrundinformationen sollen helfen, darüber aufzuklären, wie Missbrauchsdarstellungen konsequent gemeldet werden müssen, um deren Verbreitung zu verhindern. In Deutschland koordiniert die Online-Plattform klicksafe.de die nationalen Aktivitäten zum Safer Internet Day. Sie bildet damit eine wichtige Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte, um sich mit dem Thema „Neue Medien und Sicherheit" auseinanderzusetzen. 

„Jede und jeder sollte sich im Klaren darüber sein, dass hinter jeder Darstellung von sexuellem Missbrauch ein realer Missbrauchsfall steht, welcher den Opfern körperliches und seelisches Leid zugefügt hat. Hinter jeder Darstellung stehen reale Kinder und Jugendliche. Mit jedem einzelnen Ansehen dieser Bilder oder Videos werden sie erneut zu Opfern“ sagte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. „Leider können Kinder und Jugendliche auch dadurch Opfer werden, dass sie selbst leichtfertig selbstgefertigte Fotos teilen. Auch für die damit verbundenen Gefahren müssen sie sensibilisiert werden.“

Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie beispielweise auch im Podcast #präventionhörbar des Landespräventionsrates Sachsen-Anhalt (Folge 17).

Hintergrund: Mit Cybergrooming wird die kriminelle Masche beschrieben, Kinder und Jugendliche auf sozialen Netzwerken und Plattformen in scheinbar harmlose Konversationen zu verwickeln, um sie schließlich dazu zu bringen, Bilder und Videos von sich an die Unbekannten (und häufig Erwachsenen) auf der anderen Seite des Chatverlaufs zu verschicken.

Beim Sexting verschicken Jugendliche zwar aus freien Stücken selbstgefertigte freizügige Fotos und Videos an bekannte Chatpartner, doch auch damit sind Gefahren verbunden: So können diese Aufnahmen ohne eigene Zustimmung weitergegeben werden, auch Mobbing und soziale Ausgrenzung kann damit verbunden sein.

Mit dem sogenannten Upskirting wird das heimliche Fotografieren des Imtimbereichs („unter dem Rock“) oder des Ausschnitts bezeichnet. Dieses Verhalten ist als Verletzung des Intimbereiches durch Bildaufnahmen seit Anfang 2021 strafbar (§ 184k Strafgesetzbuch).


Text: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay