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Gambling mit Kryptos: Heizt der strenge Glücksspielstaatsvertrag die Nachfrage nach Alternativen an?


veröffentlicht am 26. Januar 2023

Der Spaß am Glücksspiel ist ungetrübt, seit Jahrzehnten spielen Menschen zur Zerstreuung gern im Casino. Mittlerweile ist das auch im Internet möglich, vorausgesetzt es steht ein passender Anbieter zur Verfügung. 

Aber wie sicher ist das? „Mit ein wenig Geschick kann jeder Gambler selbst einen seriösen Glücksspielanbieter finden“, ist sich die Expertin für Kryptocasinos Julia Beyer von https://kryptocasinos.com/ sicher. Unrecht hat sie damit nicht, insbesondere seit der Regulierung in Deutschland.

Aber was bedeutet das in der Praxis? Sind nun wirklich ausschließlich jene Casinos gefragt, die eine deutsche Lizenz innehaben? Oder ist es die Strenge des Glücksspielstaatsvertrags, die zur Suche nach Alternativen anheizt? Und wenn ja, welche legalen Alternativen gibt es?

Warum der Glücksspielstaatsvertrag nicht nur auf positive Reaktionen stößt

Seit dem 1. Juli 2021 gilt der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland und seither sind Online-Casinos offiziell erlaubt. Zuvor befanden sich Zocker prinzipiell in einer Grauzone, denn natürlich wurde auch im vor dem Stichtag bereits fleißig gespielt. Die Anbieter stammten damals noch aus dem EU-Ausland, hatten Lizenzen aus Malta oder Curaçao. In Deutschland war Schleswig-Holstein das einzige deutsche Bundesland, das seinerseits Casinolizenzen verteilte und damit einen Sonderweg ging. Mit dem GlüStV sollte nun alles anders werden.

Die Begeisterung schlug hohe Wogen, bis sie schließlich in der Luft verpuffte. Reguliertes Glücksspiel ist prinzipiell sinnvoll, da hier auch das Thema Spielerschutz eine wichtige Rolle spielt. Aber wo hört Regulierung an und wo beginnt Bevormundung? Der Glücksspielstaatsvertrag widmet sich nämlich nicht nur der Kontrolle von Casino-Betreibern, sondern insbesondere der Spielerkontrolle. Und damit konnte sich das neue Gesetz nicht viele Freunde machen! Besonders in der Kritik stehen dabei die nachfolgenden Punkte.

?      Keine Bankhalterspiele im Online-Casino: Zu echtem Las-Vegas-Feeling gehören Tischspiele wie Blackjack oder Roulette einfach dazu. Der GlüStV hat diese Spiele einfach gestrichen, sie dürfen online nicht angeboten werden. Einzige Ausnahme: Poker! Allerdings ist auch das Bereitstellen von Pokertischen nur ohne gleichzeitiges Betreiben von Slots erlaubt. Bietet ein Anbieter beides an, braucht es einen getrennten Log-in-Bereich.

?      Begrenzte Einsatzmöglichkeiten am Spielautomaten: Maximal 1,00 Euro pro Spin schreibt der Glücksspielstaatsvertrag für jedes Automatenspiel vor. Für sogenannte Highroller ist das eine nicht hinnehmbare Situation. Wer über das Geld verfügt, hohe Einsätze zu tätigen, bringt sich damit nicht in Gefahr. Zweifellos kann es im Falle einer Spielsucht zu echten Problemen führen, hier könnte aber über Alternativen zur Beschränkung für alle nachgedacht werden.

?      Generell eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten: Enttäuscht zeigten sich zahlreiche Spieler auch über die begrenzte Einzahlung pro Monat. So dürfen nur noch maximal 1.000 Euro auf das Glücksspielkonto fließen. Für viele Menschen überschreitet der Betrag die monatlich frei verfügbaren Gelder. Andere wiederum haben ein hohes Einkommen und könnten sich mehr Geld für ihr Hobby leisten. Es wurden schon mehrmals Stimmen laut, die eine einkommensabhängige Einzahlungsgrenze fordern.

?      Keine Jackpotspiele im Casino: Ob in Las Vegas oder im Online-Casino, Jackpot-Automaten sind extrem beliebt, denn sie versprechen im besten Fall den Millionengewinn. So gering die Wahrscheinlichkeit auch ist, so spannend ist das Spiel für Gambler. Der Glücksspielstaatsvertrag schiebt generell allen Slots mit Jackpotfunktion einen Riegel vor, da die Suchtgefahr hier zu groß sei. Auch das wird herb kritisiert, denn damit werden Spielern Gewinnmöglichkeiten genommen.

Schützt der Glücksspielstaatsvertrag wirklich vor Spielsucht?

Wenn es um die Gesundheit des Menschen geht, sind Schutzmaßnahmen manchmal sinnvoll. Auch der Glücksspielstaatsvertrag soll primär das Ziel des Spielerschutzes verfolgen. Durch (mehr oder weniger) geeignete Maßnahmen soll verhindert werden, dass sich Spieler im Eifer des Gefechts verschulden oder eine ausgewachsene Spielsucht entwickeln. Aber ist das wirklich der Fall? Schützen Verbote Menschen davor, etwas zu tun?

Daran bestehen erhebliche Zweifel. Seit der GlüStV in Deutschland in Kraft trat, steigt die Nachfrage nach Alternativen immer stärker an. In der Praxis scheinen Spieler bereit zu sein, im Zweifel sogar illegale Angebote anzunehmen. Glücklicherweise muss das nicht sein, denn durch die boomenden Krypto-Casinos wird eine Alternative geboten, die sicher und legal ist. Kryptowährungen zählen nicht offiziell als „Geld“ und unterliegen daher nicht den Vorgaben des Staatsvertrags. Da die Blockchain-Technologie jedoch als sehr sicher gilt, können Spieler hier Risiken vermeiden.

Abzuraten ist von unlizenzierten Casinos, die sich die Verdrossenheit der Spieler in Deutschland zunutze machen. Zweifelhafte Angebote verlocken und führen schnell in die Falle. Am Ende hat der Spieler kein Recht auf eine Auszahlung, denn er hat an einem nicht legalen Ort gespielt. Experten stellen sich die Frage, ob der Glücksspielstaatsvertrag vor einer gefürchteten Spielsucht schützt oder ob die Verbote Spieler erst dazu treiben, Abwechslung an anderer Stelle zu suchen.

Was könnte der Staat besser machen, um Spieler wirklich zu schützen?

Verbote machen Dinge erst wirklich interessant! Dieses Phänomen kann in verschiedenen Bereichen beobachtet werden. Wenn sich ein Mensch bevormundet fühlt, reagiert er oft entgegen den Erwartungen und sucht sich einen Weg, seine Wünsche zu erfüllen. Die Frage dabei ist, wie viel Macht ein Staat ausüben darf, um einen Spieler „zu schützen“. Ist es sinnvoll, Spiele wie Blackjack zu verbieten, weil das Suchtpotenzial in irgendwelchen Analysen als höher bezeichnet wurde? Der Logik entsprechend müssten Kneipen auch den Ausschank von hochprozentigem Alkohol verbieten, denn hier droht mehr Suchtpotenzial als beim Bier.

Anstatt Spieler durch strenge Regeln zu Alternativen zu treiben, könnte sich der Glücksspielstaatsvertrag auch mehr mit den Wünschen der Betroffenen beschäftigen. Worum geht es? Spielerschutz! Der kann nicht nur durch ein generelles Verbot erreicht werden, sondern durch die Weiterentwicklung von Schutzautomatismen. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz ist es denkbar, Risiken und bedrohliches Spielverhalten schon so früh zu erkennen, dass es gar nicht erst zur Suchtentwicklung kommt.

Solche Einzelfallbeobachtungen könnten dann dazu genutzt werden, Spieler vom Angebot auszuschließen und ihnen aktiv zu helfen. Ob es wirklich sinnvoll ist, Verbote im Kollektiv auszusprechen und so die Spielgewohnheiten Tausender Menschen infrage zu stellen, ist diskutabel. Derzeit sieht jedenfalls alles so aus, als würden Alternativen wie Kryptocasinos den ganz großen Boom erleben. Sie sind sicher, fair, transparent und arbeiten nicht mit Verboten.

Auf Spielerschutz wird aber dennoch geachtet, dafür braucht es keine Einschränkung bei der Spieleauswahl. Und ein bisschen darf auch der Glücksspielbetreiber auf die Eigenverantwortung des Nutzers setzen. Die meisten Gambler wissen sehr genau, wann sie eine Pause einlegen müssen und wie weit sie gehen dürfen. Bleibt als Fazit zu ziehen, dass der Glücksspielstaatsvertrag für einige Aufregungen gesorgt hat. Ob er in dieser Fassung endgültig bestehen bleibt, steht in den Sternen. Häuft sich die Kritik oder wandern Spieler zu Alternativen ab, ist eine Nachbesserung durchaus denkbar.


Text / Foto: Kunkel / https://unsplash.com/de/fotos/hJobgJajpeE