Für die meisten Betroffenen ist eine drohende Arbeitslosigkeit sehr bedrückend. Sie treibt vor allem die Frage um, wie es weitergehen soll – beruflich als auch finanziell. Umso wichtiger ist es, gut informiert zu sein, um die Fristen für die Meldung der Arbeitslosigkeit nicht zu verpassen.
Eine entsprechende Meldung ist eine von mehreren Voraussetzungen, die für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt werden müssen. Wir zeigen, welche Fristen jeweils gelten und mit welchen Leistungen man rechnen kann.
Wer einem befristeten Arbeitsverhältnis nachgeht, rechnet unter Umständen eher mit einer Kündigung als jemand mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Doch in beiden Fällen kann man gekündigt werden, wobei von Seiten des Arbeitgebers verschiedene Kündigungsgründe möglich sind. Damit Betroffene nicht von heute auf morgen ohne Gehalt dastehen, gibt es das Arbeitslosengeld. Bei diesem handelt es sich um eine beitragsfinanzierte, befristete Lohnersatzleistung. Finanziert wird das Arbeitslosengeld über die Arbeitslosenversicherung. Solange man einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, werden vom Bruttolohn aktuell 2,6 % (Stand: 1. Januar 2023) an die Arbeitslosenversicherung abgeführt. Hat man die so genannte Anwartschaftszeit erfüllt – also eine bestimmte Dauer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt – und wird arbeitslos, hat man das Recht auf den Bezug von Arbeitslosengeld.
In diesen Fällen hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen
im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
®
Sie sind ohne Beschäftigung, aber dazu in der
Lage, mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen
Beschäftigung nachzugehen
®
Sie haben sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet
®
Sie sind auf der Suche nach einer
versicherungspflichtigen Stelle und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit
zusammen
® Sie erfüllen die Anwartschaftszeit
Wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Weil es sich um eine Versicherungsleistung handelt, darf man den Versicherungsfall nicht willentlich herbeiführen. In diesem Fall oder dann, wenn man nicht dazu beiträgt, die Arbeitslosigkeit zu beenden, können für den Bezug von Arbeitslosengeld Sperrzeiten verhängt werden. Um bis zu 12 Wochen gesperrt werden kann die Leistung etwa dann, wenn man selbst gekündigt hat, eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten hat oder wenn man nicht an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnimmt.
Das hat es mit der Anwartschaftszeit auf sich
Eine Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die Erfüllung der Anwartschaftszeit. Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld muss man in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein. Diese versicherungspflichtigen Zeiten können in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt werden.
Außerdem gibt es weitere Zeiten, welche gegebenenfalls
zur Erfüllung der Anwartschaftszeit beitragen können. Das sind beispielsweise
die folgenden:
®
Sie waren freiwillig in der
Arbeitslosenversicherung versichert, zum Beispiel im Rahmen einer
Selbständigkeit
®
Sie haben Krankengeld erhalten
®
Sie haben ein Kind erzogen (bis zum 3.
Lebensjahr)
® Sie haben freiwilligen Wehrdienst, Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet
Daneben gibt es noch eine Sonderregelung, die bei befristeten Beschäftigungen greift: Wer häufig befristet beschäftigt war, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer kürzeren Anwartschaftszeit profitieren. Ist dies der Fall, ist es ausreichend, in den 30 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls auf mindestens 6 Monate versicherungspflichtige Zeiten zu kommen. Was es noch zu beachten gibt, etwa ob man ein Recht auf Weiterbildungsfinanzierung hat, ist in den Tipps zum Arbeitslosengeld beantragen zusammengefasst.
„Arbeitsuchend“ und „arbeitslos“ sind nicht das gleiche
Laut Statistik steigt das Risiko einer finanziellen Überschuldung durch Arbeitslosigkeit. Daher sollten Betroffene unbedingt alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung ausschöpfen. Hier sollte erwähnt werden, dass bestimmte Fristen eingehalten und die jeweilige Situation der Agentur für Arbeit gemeldet werden muss.
Achtung! Bei einer Kündigung bzw. wenn ein
befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, wird in zwei verschiedene Meldungen
unterschieden:
1.
arbeitsuchend melden
2.
arbeitslos melden
Für beide Meldungen gibt es unterschiedliche Fristen.
Damit man Arbeitslosengeld erhalten kann, müssen diese unbedingt eingehalten
werden.
|
Arbeitsuchend
melden |
Arbeitslos
melden |
Ausgangslage |
Sie wissen, dass Ihr
Beschäftigungsverhältnis bald endet – etwa weil Ihr befristeter
Arbeitsvertrag ausläuft oder Ihnen gekündigt wurde. |
Ihr Beschäftigungsverhältnis endet
tatsächlich. Trotz Unterstützung durch die Agentur für Arbeit haben Sie
keinen neuen Arbeitsplatz gefunden. |
Was
muss ich tun? |
In
diesem Fall müssen Sie sich arbeitsuchend melden. |
In
diesem Fall müssen Sie sich arbeitslos melden. |
Fristen |
Es ist sinnvoll, dass Sie sich umgehend
nach Kenntnisnahme melden. Als späteste Frist gelten 3 Monate bevor das
Beschäftigungsverhältnis endet. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie
Ihre Arbeitsstelle voraussichtlich verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb
von 3 Tagen als arbeitsuchend. |
Sie können sich frühestens 3 Monate vor
Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit als arbeitslos melden. Damit Ihnen keinerlei
finanzielle Nachteile entstehen, sollten Sie die Meldung jedoch spätestens am
ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit absetzen. |
So
kann die Meldung erfolgen |
Sie
können sich online, bei der Agentur für Arbeit vor Ort oder per Telefon (0800
4 555500) arbeitsuchend melden. |
Sie
können sich entweder online oder persönlich vor Ort bei der Agentur für
Arbeit arbeitslos melden. |
So viel Arbeitslosengeld bekommt man
Auch wenn das Arbeitslosengeld das bislang bezogene Gehalt nicht vollständig ersetzen kann, ist es doch eine gute Überbrückungshilfe. Wie viel Arbeitslosengeld man erhält, hängt von mehreren Faktoren ab. Der wichtigste ist die durchschnittliche Höhe des zuletzt bezogenen versicherungspflichtigen Netto-Arbeitsentgelts. Außerdem spielt die Lohnsteuerklasse eine Rolle. Tritt eine Arbeitslosigkeit ein, erhält man vereinfacht gesagt monatlich 60 % des Netto-Arbeitsentgelts als Arbeitslosengeld. Ist mindestens ein Kind vorhanden, steigt das Arbeitslosengeld auf 67 % des Netto-Entgelts an.
Die Agentur für Arbeit bietet mit dem Selbstberechnungsprogramm zum Arbeitslosengeld die Möglichkeit, vorab zu ermitteln, mit welcher Höhe man rechnen kann.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hängt von zwei Faktoren ab: der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Alter des Betroffenen.
Bei Arbeitslosen
unter 50 Jahren verhält sich die Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld in
Abhängigkeit zur Dauer ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung wie folgt:
Dauer
der versicherungspflichtigen Beschäftigung (Anwartschaftszeit) |
Anspruchsdauer
für Arbeitslosengeld |
12
Monate |
6 Monate |
16
Monate |
8
Monate |
20
Monate |
10 Monate |
24
Monate |
12
Monate |
Bei Arbeitslosen
über 50 Jahren steigt die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld sukzessive mit
dem Alter an:
Alter |
Dauer
der versicherungspflichtigen Beschäftigung (Anwartschaftszeit) |
Anspruchsdauer
für Arbeitslosengeld |
Mindestens
50 Jahre alt |
30 Monate |
15 Monate |
Mindestens
55 Jahre alt |
36
Monate |
18
Monate |
Mindestens
58 Jahre alt |
48 Monate |
24 Monate |