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Arbeitslosengeld 20.01f

Arbeitslosengeld – Leistungen und Fristen


veröffentlicht am 20. Januar 2023

Für die meisten Betroffenen ist eine drohende Arbeitslosigkeit sehr bedrückend. Sie treibt vor allem die Frage um, wie es weitergehen soll – beruflich als auch finanziell. Umso wichtiger ist es, gut informiert zu sein, um die Fristen für die Meldung der Arbeitslosigkeit nicht zu verpassen. 

Eine entsprechende Meldung ist eine von mehreren Voraussetzungen, die für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt werden müssen. Wir zeigen, welche Fristen jeweils gelten und mit welchen Leistungen man rechnen kann.

Wer einem befristeten Arbeitsverhältnis nachgeht, rechnet unter Umständen eher mit einer Kündigung als jemand mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Doch in beiden Fällen kann man gekündigt werden, wobei von Seiten des Arbeitgebers verschiedene Kündigungsgründe möglich sind. Damit Betroffene nicht von heute auf morgen ohne Gehalt dastehen, gibt es das Arbeitslosengeld. Bei diesem handelt es sich um eine beitragsfinanzierte, befristete Lohnersatzleistung. Finanziert wird das Arbeitslosengeld über die Arbeitslosenversicherung. Solange man einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, werden vom Bruttolohn aktuell 2,6 % (Stand: 1. Januar 2023) an die Arbeitslosenversicherung abgeführt. Hat man die so genannte Anwartschaftszeit erfüllt – also eine bestimmte Dauer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt – und wird arbeitslos, hat man das Recht auf den Bezug von Arbeitslosengeld.

In diesen Fällen hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

®    Sie sind ohne Beschäftigung, aber dazu in der Lage, mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen

®    Sie haben sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet

®    Sie sind auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Stelle und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen

®    Sie erfüllen die Anwartschaftszeit

Wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Weil es sich um eine Versicherungsleistung handelt, darf man den Versicherungsfall nicht willentlich herbeiführen. In diesem Fall oder dann, wenn man nicht dazu beiträgt, die Arbeitslosigkeit zu beenden, können für den Bezug von Arbeitslosengeld Sperrzeiten verhängt werden. Um bis zu 12 Wochen gesperrt werden kann die Leistung etwa dann, wenn man selbst gekündigt hat, eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten hat oder wenn man nicht an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnimmt.

Das hat es mit der Anwartschaftszeit auf sich

Eine Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die Erfüllung der Anwartschaftszeit. Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld muss man in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein. Diese versicherungspflichtigen Zeiten können in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt werden.

Außerdem gibt es weitere Zeiten, welche gegebenenfalls zur Erfüllung der Anwartschaftszeit beitragen können. Das sind beispielsweise die folgenden:

®    Sie waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert, zum Beispiel im Rahmen einer Selbständigkeit

®    Sie haben Krankengeld erhalten

®    Sie haben ein Kind erzogen (bis zum 3. Lebensjahr)

®    Sie haben freiwilligen Wehrdienst, Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet

Daneben gibt es noch eine Sonderregelung, die bei befristeten Beschäftigungen greift: Wer häufig befristet beschäftigt war, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer kürzeren Anwartschaftszeit profitieren. Ist dies der Fall, ist es ausreichend, in den 30 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls auf mindestens 6 Monate versicherungspflichtige Zeiten zu kommen. Was es noch zu beachten gibt, etwa ob man ein Recht auf Weiterbildungsfinanzierung hat, ist in den Tipps zum Arbeitslosengeld beantragen zusammengefasst.

„Arbeitsuchend“ und „arbeitslos“ sind nicht das gleiche

Laut Statistik steigt das Risiko einer finanziellen Überschuldung durch Arbeitslosigkeit. Daher sollten Betroffene unbedingt alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung ausschöpfen. Hier sollte erwähnt werden, dass bestimmte Fristen eingehalten und die jeweilige Situation der Agentur für Arbeit gemeldet werden muss.

Achtung! Bei einer Kündigung bzw. wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, wird in zwei verschiedene Meldungen unterschieden:

1.     arbeitsuchend melden

2.     arbeitslos melden

Für beide Meldungen gibt es unterschiedliche Fristen. Damit man Arbeitslosengeld erhalten kann, müssen diese unbedingt eingehalten werden.

 

 

Arbeitsuchend melden

Arbeitslos melden

Ausgangslage

Sie wissen, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis bald endet – etwa weil Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft oder Ihnen gekündigt wurde.

Ihr Beschäftigungsverhältnis endet tatsächlich. Trotz Unterstützung durch die Agentur für Arbeit haben Sie keinen neuen Arbeitsplatz gefunden.

Was muss ich tun?

In diesem Fall müssen Sie sich arbeitsuchend melden.

In diesem Fall müssen Sie sich arbeitslos melden.

Fristen

Es ist sinnvoll, dass Sie sich umgehend nach Kenntnisnahme melden. Als späteste Frist gelten 3 Monate bevor das Beschäftigungsverhältnis endet.

Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Arbeitsstelle voraussichtlich verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen als arbeitsuchend.

Sie können sich frühestens 3 Monate vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit als arbeitslos melden. Damit Ihnen keinerlei finanzielle Nachteile entstehen, sollten Sie die Meldung jedoch spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit absetzen.

So kann die Meldung erfolgen

Sie können sich online, bei der Agentur für Arbeit vor Ort oder per Telefon (0800 4 555500) arbeitsuchend melden.

Sie können sich entweder online oder persönlich vor Ort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

 

So viel Arbeitslosengeld bekommt man

Auch wenn das Arbeitslosengeld das bislang bezogene Gehalt nicht vollständig ersetzen kann, ist es doch eine gute Überbrückungshilfe. Wie viel Arbeitslosengeld man erhält, hängt von mehreren Faktoren ab. Der wichtigste ist die durchschnittliche Höhe des zuletzt bezogenen versicherungspflichtigen Netto-Arbeitsentgelts. Außerdem spielt die Lohnsteuerklasse eine Rolle. Tritt eine Arbeitslosigkeit ein, erhält man vereinfacht gesagt monatlich 60 % des Netto-Arbeitsentgelts als Arbeitslosengeld. Ist mindestens ein Kind vorhanden, steigt das Arbeitslosengeld auf 67 % des Netto-Entgelts an.

Die Agentur für Arbeit bietet mit dem Selbstberechnungsprogramm zum Arbeitslosengeld die Möglichkeit, vorab zu ermitteln, mit welcher Höhe man rechnen kann.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hängt von zwei Faktoren ab: der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Alter des Betroffenen.

Bei Arbeitslosen unter 50 Jahren verhält sich die Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld in Abhängigkeit zur Dauer ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung wie folgt:

Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung (Anwartschaftszeit)

Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld

12 Monate

6 Monate

16 Monate

8 Monate

20 Monate

10 Monate

24 Monate

12 Monate

 

Bei Arbeitslosen über 50 Jahren steigt die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld sukzessive mit dem Alter an:

Alter

Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung (Anwartschaftszeit)

Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld

Mindestens 50 Jahre alt

30 Monate

15 Monate

Mindestens 55 Jahre alt

36 Monate

18 Monate

Mindestens 58 Jahre alt

48 Monate

24 Monate




Text / Foto: Fischer / pixabay