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Antonia Poser c ikk

Magdeburg-News: Der „gelbe Schein“ ist Geschichte – wichtigste Änderungen für gesetzlich Versicherte



veröffentlicht am Montag, 30. Januar 2023

Magdeburg. Die „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, auch „gelber Schein“ genannt, hat für gesetzlich Krankenversicherte ausgedient. Seit Jahresbeginn gibt es statt dreifacher Ausfertigung aus Papier nur noch einen Nachweis für den Patienten – Krankenkasse und Arbeitnehmer erhalten digitale Meldungen. Antonia Poser (Foto), Gesundheitsexpertin der IKK gesund plus, sagt, was Arbeitnehmer darüber wissen sollten.


Was hat sich mit der Einführung des digitalen Verfahrens bei Krankschreibungen geändert?

Antonia Poser: Das Wichtigste ist: Es gibt keine gelben Scheine mehr. Wer krank ist, muss seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse keine Bescheinigung mehr vorlegen. Man erhält zwar noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier, aber die ist nur für die eigenen Unterlagen gedacht.

Wie bekommen mein Chef und die Krankenkasse dann einen Nachweis über meine Krankschreibung?

Die Daten übermittelt die Arztpraxis digital direkt an die gesetzliche Krankenkasse. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Arbeitgeber dann selbst auf elektronischem Weg von der Krankenkasse abrufen. Gut zu wissen: Es gilt weiterhin die Regel, dass keine Informationen über die Art der Erkrankung an den Arbeitgeber weitergegeben werden.

Was muss ich jetzt also noch tun, wenn ich krankgeschrieben bin?

Spätestens am vierten Tag muss man seinen Arbeitgeber darüber informieren, dass man krankgeschrieben ist, und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Mehr nicht.


Text: IKK gesund plus/agentur pres(s)tige
Foto: IKK gesund plus