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Parkhaus 05.01f

Auto-News: Eng und tückisch - Vorsicht in Parkhäusern - Sie sind oft voll und unübersichtlich


veröffentlicht am 5. Januar 2022

In Parkhäusern ist Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme notwendig
(mid/ak-o) Parkhäuser sind oft voll, eng und unübersichtlich. Um Stress und Unfälle zu vermeiden, sollte man sich unbedingt an die dort geltenden Regeln halten.

Grundsätzlich gilt in allen öffentlichen Parkhäusern die Straßenverkehrsordnung, ganz gleich, ob ein Schild darauf hinweist oder nicht. Allerdings sind die Fahrstreifen in vielen Häusern so eng, dass es sich nicht um Straßen im klassischen Sinn handelt. So ist es zum Beispiel nicht immer möglich, sich nach den Vorfahrtsregeln zu richten.
Daher sind beim Fahren im Parkhaus Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme notwendig. So sieht es die Straßenverkehrsordnung vor. Das heißt: Die Fahrweise muss den besonderen Bedingungen im Parkhaus angepasst werden. Langsam und umsichtig zu fahren, ist gerade in sehr engen Parkhäusern wichtig. Blickkontakte und Handzeichen sind gute Möglichkeiten, um sich hier mit anderen zu verständigen.

Gehört das Parkhaus einem Privatunternehmen, kann dies zusätzliche Regelungen vorgeben. Darauf weist dann die Beschilderung hin. Dazu gehören beispielsweise spezielle Mutter-Kind-Parkplätze oder Parkflächen für Frauen. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Frauen und Männer auf allen Parkflächen stehen. In einem privaten Parkhaus ist das anders. Hier kann Männern das Recht verwehrt werden, ihr Fahrzeug auf einem Frauenparkplatz abzustellen. Theoretisch wäre sogar ein Hausverbot möglich.
Anders verhält es sich bei Parkplätzen für behinderte Menschen. Dafür gibt es eindeutige gesetzliche Vorgaben, die auf öffentlichen und auf privaten Parkplätzen gelten. Wer sein Fahrzeug hier unberechtigt parkt, muss immer mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen – und darf in der Regel sofort abgeschleppt werden.

Bei einem Unfall hängt die Haftung im Parkhaus immer vom Einzelfall ab

Wer beim Ein- oder Ausparken ein stehendes Fahrzeug beschädigt, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht. Das gilt auch noch, wenn Berechtigte beispielsweise an der Parklücke vorbeifahren, um rückwärts einzuparken. Bei Missachtung ist ein Bußgeld von zehn Euro fällig.

Betreiber von Parkhäusern schließen meist die Haftung bei Diebstählen oder Sachbeschädigungen aus. Deshalb sollten Wertgegenstände nicht im Auto gelassen werden. Einkaufstüten gehören in den Kofferraum, nicht auf die Rückbank.

Text / Foto: AkZ / StockSnap/pixabay.com/mid/ak-o