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Magdeburg-News: Erben zum Waffengesetz – unklar, wofür Schreckschusspistole benötigt wird



veröffentlicht am Freitag, 13. Januar 2023



Magdeburg. Schreckschusswaffen sind frei verkäuflich. Jede volljährige Person kann demnach eine solche Waffe erwerben, die häufig von einer echten Schusswaffe kaum zu unterscheiden ist.


SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben unterstützt die Forderungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser hinsichtlich schärferer Regelungen für den Erwerb von Schreckschusswaffen, doch Erben ist „unklar, für was man überhaupt eine Schreckschusspistole benötigt“.


Nach seiner Auffassung bieten Schreckschusswaffen eine trügerische Sicherheit. Die Risiken in der Öffentlichkeit seien enorm, Schreckschusswaffen seien auf den ersten Blick nicht von scharfen Waffen zu unterscheiden. Dadurch könne es bei Auseinandersetzungen - sowohl mit als auch ohne Beteiligung der Polizei - zu Verwechslungen und in der Folge zur Eskalation von Konflikten kommen. Selbst die Polizei könne meistens nicht erkennen, ob es sich um eine Schreckschusspistole oder eine echte Waffe handelt.


Erben: „Polizisten müssten daher im Zweifelsfall immer davon ausgehen, dass es sich um eine echte Schusswaffe handelt. Zudem können auch Schreckschusswaffen schwere Verletzungen verursachen, wenn sie aus kurzer Distanz auf Personen gerichtet werden. Das Beste wäre es deshalb, wenn man Schreckschusswaffen ganz verbieten würde. Wenn das schon nicht erreichbar ist, dann muss es zumindest zu strengeren Regelungen für Erwerb und Registrierung solcher Waffen geben.“



Text & Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt