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Polizei Bodycam S A pixabay

Magdeburg-News: Landespolizei kann Bodycam und elektronische Fußfessel einsetzen



veröffentlicht am Donnerstag, 15. Dezember 2022

Magdeburg. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Novelle des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (kurz: SOG) verabschiedet.

Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Zu einer modernen Polizeiarbeit gehören zeitgemäße Handlungsoptionen. Mit der jetzt erfolgten Anpassung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung geben wir unserer professionell arbeitenden Landespolizei zeitgemäße Instrumente wie Bodycams oder abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen an die Hand.“

Mit der SOG-Novelle besteht vom kommenden Jahr an unter anderem erstmals die rechtliche Möglichkeit, neben den herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen (Messung an einem bestimmten Punkt) auch abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen (Messung an mehreren Punkten entlang eines Streckenabschnitts) zur Verkehrsüberwachung einzusetzen. Die Möglichkeit, eine elektronische Fußfessel zur Abwehr von terroristischen Straftaten zu nutzen, hat nach einem mehrjährigen Modellversuch nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage. Zudem wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Landespolizei künftig dauerhaft sogenannte Bodycams zur Dokumentation von Einsätzen nutzen kann.

„Unsere [...] Kollegen der Landespolizei sind wie keine andere Berufsgruppe tagtäglich in ihrem beruflichen Alltag mit Gewalt konfrontiert – immer wieder richtet sich diese Gewalt leider auch gegen die [...] Beamten selbst, weil sie in ihrer Uniform für jeden sichtbar unseren Staat repräsentieren. Als diese Repräsentanten unseres Rechtsstaates haben sie auch die bestmögliche Unterstützung verdient“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang weiter. „Wenn eine aktivierte Bodycam auch nur in einem einzigen Fall dazu beiträgt, dass keine Gewalt gegenüber einem Kollegen oder einer Kollegin in der Landespolizei ausgeübt wird, hat sich die dauerhafte Einführung der Bodycam bereits ausgezahlt.“


Hintergrund: Die novellierten Regelungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Damit ist sichergestellt, dass die elektronische Fußfessel zur Abwehr von terroristischen Straftaten auch nach dem Jahreswechsel weiter eingesetzt werden kann. Die elektronische Fußfessel als ein Instrument zur Verhinderung schwerster Straftaten hat sich seit dem Attentat am Breitscheidplatz in vielen Polizeigesetzen der Länder durchgesetzt. Sachsen-Anhalt hatte sich zunächst für den Weg des Modellversuchs entschieden, der nun nahtlos von einer dauerhaften Befugnisnorm abgelöst wird. Dies gründet auf der Überzeugung, dass mittels einer Fußfessel eine verhaltenslenkende Wirkung erzielt wird und so die Begehung schwerster (terroristischer) Straftaten verhindert werden kann. Die Möglichkeit des Einsatzes ist eine wichtige Handlungsoption für die Polizei bei der zielgerichteten Abwehr möglicher schwerster Straftaten.

Auch der Einsatz mobiler Videotechnik (Bodycam) soll nach einem Pilotprojekt nun dauerhaft als Möglichkeit zur Einsatzdokumentation zur Verfügung stehen. Ziel ist dabei der Schutz der Polizeibeamten im täglichen Dienst vor gewalttätigen Übergriffen. Nachdem mit der SOG-Novelle die rechtliche Grundlage geschaffen wurde, sollen ab kommendem Jahr Bodycams schrittweise an die Polizeibehörden im Land ausgegeben werden. Ziel ist es, alle Organisationseinheiten im Land mit einer Bodycam auszustatten, die im Streifen- und Einsatzdienst tätig sind. 

Section Control ist in Deutschland ein relativ neues Verfahren zur abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle. Entscheidend ist hier nicht die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs an einem bestimmten Punkt, sondern es wird an mehreren Messpunkten innerhalb eines festgelegten Streckenabschnitts die Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt. Auf die Abschnittskontrolle wird jeweils hingewiesen. Die Abschnittskontrolle kann ein Instrument sein, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Unangepasste Geschwindigkeit ist seit Jahren Hauptunfallursache bei schweren Verkehrsunfällen – im vergangenen Jahr spielte sie bei jedem dritten tödlichen Verkehrsunfall eine Rolle.


Text: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay