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Wirtschaft-News: Hürden beim Online-Banking abbauen - Identitätsnachweis muss auch ohne Smartphone möglich sein


veröffentlicht am 29. Oktober 2022

vzbv-Untersuchung: App-basierte Angebote sind bei Identitätsnachweisen am stärksten verbreitet.
App-basierte Verfahren können Verbraucher:innen vor Hürden stellen oder sie sogar ausschließen.
vzbv fordert, dass Zahlungsdienstleister stets einen kostenlosen, sicheren und leicht zugänglichen Identitätsnachweis anbieten müssen.

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung macht das Online-Banking sicherer, kann Verbraucher:innen aber auch vor Hürden stellen: Etwa wenn das Smartphone zu alt ist oder ein Chip-TAN-Gerät auf eigene Kosten erworben werden muss. 
Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bei 25 Anbietern zeigt, dass App-basierte Identitätsnachweisverfahren (Authentisierung) am stärksten verbreitet sind. Diese schaffen aber nicht nur Hürden, sondern schließen Verbrauchergruppen aus. Der vzbv fordert, dass Anbieter stets ein kostenloses und sicheres Authentisierungsverfahren, das möglichst alle Verbraucher:innen leicht verwenden können, anbieten müssen.

„Menschen, die kein Smartphone für Bankgeschäfte nutzen wollen oder können, müssen häufig zusätzliches Geld in die Hand nehmen“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. „Dabei gibt es gute Gründe, warum man seine Bankgeschäfte nicht mit dem Smartphone verknüpfen kann oder möchte.“

Anbieter setzen vor allem auf App-basierte Verfahren
Verbraucher:innen beschweren sich bei den Verbraucherzentralen, weil eingeführte TAN-Verfahren abgeschafft oder technisch umgestellt werden. Oder es werden nur Verfahren angeboten, die einige Verbraucher:innen nicht nutzen können oder möchten.

Auf Grundlage dieser Beschwerden* hat der vzbv die Identitätsnachweisverfahren (Authentisierung) von 25 Banken und Sparkassen untersucht. Es zeigt sich, dass die untersuchten Anbieter vor allem auf App-basierte Verfahren wie die pushTAN-App setzen. Diese sind durchweg kostenlos.

chip-TAN-Geräte müssen Verbraucher:innen dagegen auf eigene Kosten anschaffen, teils mehrmals. Zudem gibt es Insellösungen, bei denen ein Gerät nur bei dem jeweiligen Anbieter genutzt werden kann. Laut der vzbv-Untersuchung nutzen vor allem Privat- und Direktbanken Insellösungen. chip-TAN-Geräte für Blinde oder Sehbehinderte wurde nur in zwei der untersuchten 25 Fälle angeboten. Das besonders sichere, eigens für den Zahlungsverkehr entwickelte chipTAN-Verfahren bieten laut der Untersuchung mit einer Ausnahme nur Genossenschaftsbanken und Sparkassen an.

„Die EU verfolgt seit einigen Jahren das Ziel, den Wettbewerb im Zahlungsverkehr zu stärken. Zum Beispiel wurde der Kontowechsel erleichtert, um Hürden für Verbraucherinnen und Verbraucher abzubauen. Dieses Ziel wird durch chip-TAN-Geräte, die man sich für jedes Institut extra kaufen muss, aber konterkariert. Der Kontowechsel wird nicht nur aufwändiger, sondern auch noch teuer“, sagt Mohn.

EU muss PSD2-Zahlungsdiensterichtlinie nachschärfen
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung wurde im Rahmen der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 eingeführt. Die Europäische Kommission überprüft die Richtlinie aktuell. Der vzbv fordert sicherzustellen, dass Anbieter mindestens ein kostenloses basiertes Verfahren anbieten müssen, das sicher ist und von möglichst allen Verbraucher:innen leicht verwendet werden kann.

„Die bevorstehende Revision der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ist eine echte Chance, den Finanzalltag der Verbraucherinnen und Verbraucher ein Stück leichter zu machen – ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen“, so Mohn.

Methode: Team Marktbeobachtung Finanzmarkt führte im Zeitraum vom 13. – 22. Juli 2022 ein Desk-Research auf den Internetseiten von Anbietern, der in Deutschland marktrelevanten Bankensegmente, durch.



Text / Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) / Ivan Kruk - AdobeStock.com