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Wirtschaft-News: Bericht • Vonovia verdoppelt Mieter-Abschläge für Heizkosten

Mittwoch, 28. September 2022

Bochum (dts Nachrichtenagentur/MDN). Wegen der immer weiter steigenden Energiepreise verdoppelt der Bochumer Wohnungskonzern Vonovia nun offenbar auch die monatlichen Abschläge für die Heizkosten seiner Mieter - oder versucht es zumindest. Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (WAZ) in ihrer Online-Ausgabe. Im Gegensatz zu großen Wettbewerbern wie Vivawest oder LEG hätte der Marktführer Vonovia bislang darauf verzichtet, die monatlichen Heizungs-Vorauszahlungen für seine rund 490.000 Wohnungen in Deutschland zu erhöhen, schreibt die Zeitung.

Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Energiekrise habe Vonovia nun Kunden darüber informiert, dass die Abschläge verdoppelt würden. Die Mieter hätten allerdings das Recht, der Erhöhung zu widersprechen, sagte eine Konzernsprecherin. Mit dem Schritt wolle man Vorsorge gegen zu erwartende hohe Nachzahlungen leisten.

Experten gehen aber davon aus, dass auch das Unternehmen selbst ein gesteigertes Interesse an höheren Vorauszahlungen haben dürfte. Denn nach bisheriger Rechtslage ist eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen typischerweise nur nach erfolgter Jahresabrechnung juristisch durchsetzbar. Und das könnte zu Problemen führen: Vonovia-Chef Rolf Buch hatte der "Welt" gesagt, das Unternehmen sei bei den Heizkosten "bis einschließlich erstes Quartal 2023 abgesichert", weil bereits Gas eingekauft worden sei.

Danach müsste das Unternehmen dann aber womöglich höhere Energierechnungen bezahlen, um die Wohnungen der Mieter zu heizen, während diese nach bisheriger Rechtslage theoretisch darauf bestehen könnten, niedrigere Vorauszahlungen auf dem Niveau der Abrechnung von 2022 zu leisten, so die Analyse von externen Beobachtern. Die Vermieter müssten demnach erheblich in Vorkasse gehen und hätten ein Ausfallrisiko - wenn Mieter die Endabrechnung nicht zahlen können. Im Gespräch ist allerdings auch, die Rechtslage zu ändern und frühere Änderungen der Vorauszahlung durchsetzbar zu machen.

Text & Foto: dts