header-placeholder


image header
image
Dr  h

Auto-News: Volle Dröhnung - Gefahr durch Kopfhörer im Straßenverkehr

18. September 2022

FOTO: Volle Dröhnung - Auf keinen Fall darf man mit aufgesetzten Kopfhörern und hoher Lautstärke am Straßenverkehr teilnehmen
(mid/ak-o) Ohren auf im Straßenverkehr!
Nicht nur gutes Sehen ist dort wichtig, auch um sich als Autofahrer, Radler oder Fußgänger sicher zu orientieren, ist das Gehör wichtig.

Ist es also verboten, im Verkehr Kopfhörer zu tragen, um seine Lieblingsmusik, Podcasts oder Hörbücher zu genießen? Ganz so konsequent regelt es in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Hier heißt es lediglich in Paragraf 23 („Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“): „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Auf keinen Fall darf man mit aufgesetzten Kopfhörern und hoher Lautstärke am Straßenverkehr teilnehmen. Am besten ist es daher, ganz auf Kopfhörer zu verzichten. Das gilt gerade für Modelle, die beidseitig im Ohr getragen werden oder die Ohren komplett umschließen, hier insbesondere alle Kopfhörer mit aktiver Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen.

Auf der anderen Seite können aber Kopfhörer als Freisprechanlage genutzt werden, um Telefonie und andere Funktionen per Sprache zu steuern. Das hilft Autofahrern, die im selben Paragrafen der StVO formulierte Forderung zu erfüllen, dass der Fahrer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen darf, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) mahnt vor diesem Hintergrund zum eigenverantwortlichen und sicherheitsbewussten Umgang mit Kopfhörern im Straßenverkehr – dazu gehört die Wahl eines schalldurchlässigen Modells und eine nicht zu hohe Lautstärke. Dies gilt nicht nur am Steuer eines Autos, sondern für alle Verkehrsteilnehmer. Kritisch werden können Kopfhörer vor allem bei einem Unfall: Wer mit eingeschränkter akustischer Wahrnehmung unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, dem kann eventuell eine Teilschuld zugewiesen werden. Die Auswirkungen reichen dann womöglich bis zu eingeschränkten Versicherungsleistungen.


Text / Foto: AkZ / GTÜ/mid/ak-o