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Wirtschaft-News: Not macht erfinderisch - Balkonkraftwerke und ihre rechtlichen Tücken

19. August 2022

Photomontage: Haus mit Balkonkraftwerk
Die stark angestiegenen Energiepreise und die nächste Hitzewelle sind diesen Sommer in aller Munde. Wäre es da nicht schön, etwas für den eigenen Geldbeutel und auch für den ökologischen Fußabdruck tun zu können? Viele Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren sich deshalb für kleine Solar-Kraftwerke für den Eigenverbrauch. 
Wegen der hohen Nachfrage auf dem deutschen Markt, greifen sie dabei immer öfter auf Angebote aus dem europäischen Ausland zurück. Und leider sind auch wieder unseriöse Online-Shops am Werk, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen und nicht liefern. Welche Fragen vor dem Kauf geklärt werden sollten, um späteren Ärger zu vermeiden und wie Sie einen seriösen Shop erkennen, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

Solaranlagen für den heimischen Balkon oder die Terrasse lassen sich online schnell und leicht bestellen. Je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung können die Photovoltaikmodule 200 bis 1000 Watt erzeugen. Der Strom wird einfach über einen Stecker ins Hausnetz eingespeist. Verbraucherinnen und Verbraucher können so zwischen 50 € und 100 € Stromkosten pro Jahr sparen. Gleichzeitig erlangen sie ein bisschen Unabhängigkeit von der öffentlichen Energieversorgung und fossilen Brennstoffen.

Was sollte beim Kauf eines Kleinkraftwerkes im Internet bedacht werden?
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage entscheiden sich deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher immer öfter für Angebote von Online-Händlern aus dem EU-Ausland. Wer möglichst schnell Freude am eigenen Kraftwerk haben möchte, sollte nicht nur auf die angegebene Lieferzeit achten, sondern auch prüfen, ob die Adressdaten des Anbieters, Informationen zum Widerruf oder Transportkosten leicht zu finden sind. Lassen sich diese Fragen nicht vor der Bestellung klären, könnte es sich um einen unseriösen Online-Shop handeln. Leider nutzen auch Betrüger die aktuelle Begeisterung für die Balkonkraftwerke und locken Verbraucher auf Fake-Shop-Seiten. Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung kommen schnell, das Solarmodul wird jedoch nie geliefert.  Wie Sie solche Fake-Shops erkennen, erfahren Sie auf unserer Internetseite: Wie erkenne ich einen Fake-Shop im Internet?  https://www.evz.de/einkaufen-internet/online-einkauf/fake-shops-im-internet-erkennen.html

Übrigens: Online-Händler, die ihre Ware in der EU anbieten, müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten. Dazu gehört das 14-tägige Widerrufsrecht. Die Frist für den Widerruf beginnt mit dem Erhalt der Ware. Und sollte das Balkonkraftwerk innerhalb der ersten 12 Monate nach Erhalt nicht wie beschrieben funktionieren, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf Reparatur oder Austausch. Der Widerruf oder die Reklamation sollten unbedingt schriftlich erfolgen. Wer im Fall des Widerrufs die Transportkosten trägt, muss vor dem Kauf klar erkennbar sein. Ein bereits in Gebrauch genommenes Balkonkraftwerk nehmen Händler manchmal nur ungern zurück. Wenn sie die gebrauchte Ware im Rahmen eines Widerrufs zurücknehmen, dürfen sie vom Verbraucher eine Entschädigung für etwaige Gebrauchsspuren verlangen.

Im Zweifel lieber die Unterstützung einer Fachkraft einholen
Es kann sich lohnen, die Montage und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage einer kompetenten Fachkraft anzuvertrauen. Wurde die Anlage von einer Fachkraft in Betrieb genommen und kommt es dennoch zu Problemen bei der Stromerzeugung, können Sie so leichter nachweisen, dass es an der Anlage selbst liegt und nicht an der Installation. Überdies können die Netzbetreiber Vorgaben zur Inbetriebnahme machen. Vor einem Kauf empfiehlt es sich außerdem, in Erfahrung zu bringen, ob das Produkt für den deutschen Markt zugelassen ist und allen Vorgaben entspricht. Dies ist nicht immer der Fall. Informationen über die in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards liefert die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Schließlich müssen Anlagen ab 600 Watt in Deutschland auch bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber eingetragen und registriert werden.


Text / Foto: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland / © Adobe Stock | 474410612 © Nadeem Jafar