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Arzt Mediziner pixabay

Koalitionsvertrag – reine Makulatur? • Dr. Böhme (KVSA) zur ambulanten Versorgung

Samstag, 30. Juli 2022

Magdeburg. „Es entsteht immer mehr der Eindruck, als sei der Koalitionsvertrag reine Makulatur. Statt wie darin festgeschrieben die ambulante Versorgung zu stärken, wird sie offensiv geschwächt“, empört sich Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), nachdem das Bundeskabinett am Mittwoch (27. Juli) den Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes verabschiedet hat. Dieses sieht nicht nur vor, die erst 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Neupatientenregelung wieder zu streichen, es soll auch an die extrabudgetäre Vergütung der sogenannten offenen Sprechstunde gehen.

Beide Regelungen sind darauf ausgelegt, dass Patienten in den ohnehin stark belasteten Praxen vorstellig werden können: entweder über Termine, die die Praxen über die Terminservicestelle bereitstellen, oder über die offene Sprechstunde, die ohne Termin besucht werden kann.

Dr. Böhme: „Fraglich ist, ob die Vertragsärzte unter diesen neuen Bedingungen das Terminangebot aufrechterhalten. Fraglich ist auch, wie verlässlich politische Entscheidungen überhaupt noch sind.“ Damit spielt der KVSA-Vorstandsvorsitzende auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, der sich 2019 selbst für die Neupatientenregelung stark gemacht habe. Doch bei diesem Gesetzesentwurf steht nicht mehr die Versorgung der Patienten im Vordergrund, sondern allein die Reduzierung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, so Böhme.

Die KVSA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KVSA. Derzeit hat sie ca. 4.200 Mitglieder: Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.

Die KVSA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bietet allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.

Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.

Text: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay