header-placeholder


image header
image
Strompreis 21.07f

Wirtschaft-News: PRIMASTROM UND VOXENERGIE - Haben Sie starke Preiserhöhungen trotz Preisgarantie erhalten?

21. Juli 2022

Foto: Sitzende Frau mit Rechnung in der Hand
Verbraucher:innen müssen gerade einiges in puncto Preissteigerungen hinnehmen – besonders wer seinen Vertrag bei Primastrom und Voxenergie hat: 
Diese beiden Energieversorger halten sich nicht an bestehende Preisvereinbarungen und haben ihre Preise für Strom und Gas teils massiv erhöht. Sind auch Sie davon betroffen? Dann melden Sie sich bei uns! Für eine Klage gegen die Unternehmen braucht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Ihre Mithilfe und Informationen. 
 
Die Verbraucherzentralen bekamen in den vergangenen Monaten auffällig viele Beschwerden zu Erhöhungen der Strom- und Gaspreise durch die beiden Energielieferanten. So haben Primastrom und Voxenergie die Verbrauchspreise trotz Preisgarantie in vielen Fällen plötzlich angehoben. Viele Betroffene berichten auch von extrem gestiegenen monatlichen Abschlagszahlungen – teils führt dies zu einer Verdreifachung der Energiekosten.
 
Sind Sie Kunde oder Kundin von Primastrom oder Voxenergie? Sind Sie von solchen drastischen Preiserhöhungen für Strom und Gas betroffen?
Indem Sie Ihren Fall mit Vertragsunterlagen (wenn möglich inklusive Preiserhöhungsschreiben) in unserer Umfrage melden, kann der vzbv ausreichend Nachweise sammeln, um gegen die beiden Unternehmen zu klagen.

AM VERBRAUCHERAUFRUF TEILNEHMEN: https://www.musterfeststellungsklagen.de/primastrom-und-voxenergie/umfrage
Wir möchten erreichen, dass die Kunden:innen nur die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen – jetzt und zukünftig. Ein positives Urteil würde auch ermöglichen, dass Betroffene Rückerstattungen für unzulässige Mehrzahlungen fordern könnten. Viele Verbraucher:innen schließen bewusst Verträge mit Preisgarantien ab, um Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Kosten zu haben. Auch Primastrom und Voxenergie boten solche Verträge an. Doch die Unternehmen halten sich nicht an die vereinbarten Garantien. 
Wir sehen dies als unzulässig an.
Bei ausreichender Datenlage planen wir eine Musterfeststellungsklage. Wer sich an einer solchen Klage beteiligt, kann nach einem Urteil oder einem Vergleich einfacher eine Auszahlung vom Unternehmen fordern.

 
 Text / Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband / rh2010 - AdobeStock.com