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Sachsen-Anhalt-News: AOK • so erhalten Pflegekräfte in Sachsen-Anhalt Corona-Pflegebonus • bis zu 550 Euro

Samstag, 2. Juli 2022

Mit einem Corona-Pflegebonus möchte die Bundesregierung die besonderen Leistungen der Pflegekräfte in den landesweit rund 1.500 Einrichtungen anerkennen. Um ihn zu nutzen, muss die Pflegeeinrichtung vom 1. bis 31. Juli einen Antrag auf die Bonuszahlung bei der Pflegekasse stellen.

Magdeburg. „Der Pflegebonus ist steuer- und sozialabgabenfrei und wird zunächst von der Pflegekasse an die Pflegeeinrichtung überwiesen. Diese gibt es anschließend an ihre Pflegekräfte weiter“, sagt Britta Müller, Leiterin der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt, zum Verfahren.     

Dafür muss die Einrichtung prüfen, ob ihre Pflegekräfte Anspruch auf den Bonus haben und diesen im Zeitraum vom 1. bis 31. Juli bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. „Anspruch auf den Pflegebonus habe grundsätzlich alle Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die vom 1. November 2020 bis einschließlich 30. Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung beschäftigt waren und am 30. Juni 2022 in einer Einrichtung beschäftigt sind“, sagt Müller.

Dabei gebe es auch Ausnahmen, z.B. für Beschäftigte, die vor dem 30. Juni 2022 in Rente gegangen sind. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr, Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Altenhilfe arbeiten, erhalten den Corona-Pflegebonus.

Bonus bei der zuständigen Pflegekasse beantragen

Nach dem Antrag überweist die Pflegekasse den Betrag bis spätestens 30. September 2022. In Sachsen-Anhalt betreuen die AOK Sachsen-Anhalt und die weiteren Pflegekassen insgesamt ca. 1.500 Pflegeeinrichtungen. Jede Einrichtung kann dabei nur bei der für sie zuständigen Pflegekasse den Bonus beantragen. Eine Übersicht, welche Pflegekasse für welche Einrichtung zuständig ist sowie die Antragsunterlagen gibt es beim GKV-Spitzenverband.

Bis zu 550 Euro Pflegebonus

Vollzeitbeschäftigte, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten bis zu 550 Euro Pflegebonus. Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte, die nur einen Anteil ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit den Pflegebedürftigen tätig sind, erhalten die Prämie anteilig, und zwar abhängig von der Versorgungsnähe, ihrer Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit.

Text & Foto: AOK Sachsen-Anhalt