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Sachsen Anhalt Flagge pixabay

Sachsen-Anhalt-News: Zensus • Erinnerungs- und Nachversand zur Gebäude- und Wohnungszählung startet

Freitag, 1. Juli 2022

Sachsen-Anhalt. Seit dem 9. Mai 2022 läuft die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) in Sachsen-Anhalt. Ca. 60 % der Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung wurden bislang online beantwortet. Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt dankt allen Befragten für die Teilnahme. Ab dem 27. Juni 2022 werden etwa 215 000 Erinnerungsschreiben an  Eigentümer von Wohnraum versendet, die bislang keine Meldung vorgenommen haben. Neben den nach wie vor gültigen Zugangsdaten zum Online-Fragebogen enthalten die Erinnerungsschreiben auch einen Papier-Fragebogen inklusive vorfrankiertem Rücksendeumschlag für den Fall, dass keine Online-Meldung möglich ist. Die Beantwortung des Fragebogens muss bis zum 22. Juli 2022 vorgenommen werden.

Sollte trotz bereits kürzlich getätigter Meldung ein Erinnerungsschreiben eintreffen, kann dieses als gegenstandlos betrachtet werden. In diesem Fall haben sich die Meldung und der Versand des Erinnerungsschreibens voraussichtlich überschnitten.

Zeitgleich zum Erinnerungsversand erhalten einige Tausend Eigentümer im Rahmen des Nachversandes in den nächsten Wochen erstmalig Post zur Gebäude- und Wohnungszählung. Die im Nachversand angeschriebenen Personen wurden entweder nachträglich durch das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt aus vorliegenden Verwaltungsdaten ermittelt oder von den im Erstversand adressierten Personen als neue Auskunftspflichtige benannt.

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass die Verwaltungsdaten, die den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für die Recherche von Eigentümern zur Verfügung stehen, nicht in allen Fällen aktuell sind. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sollten von den Befragten in den Online-Fragebogen oder den Papierfragebogen eingetragen werden, um weitere Schreiben zu vermeiden. Falls Eigentum von Verstorbenen geerbt wurde, können die Erben den Fragebogen ebenfalls ausfüllen. Auch kann die nicht angeschriebene Ehepartnerin bzw. der Ehepartner als Miteigentümer Auskunft geben, da je Gebäude bzw. Wohnung in der Regel nur eine auskunftspflichtige Person angeschrieben wird.

In der Gebäude- und Wohnungszählung werden die im Zensusgesetz 2022 festgelegten Erhebungs- und Hilfsmerkmale erfragt. Hierzu zählen u. a. Informationen auf Gebäudeebene wie z. B.: Gebäude- und Heizungsart, Baujahr und die Anzahl der Wohnungen im Gebäude sowie auf Wohnungsebene (je Wohnung): u. a. Wohnfläche, Raumzahl, Nutzungsart und Nettokaltmiete.

Die Bürger können sich bei Fragen an die Zensus-Hotline des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt unter der Rufnummer 0345 6849 6444 (Montag bis Freitag von 7 - 21 Uhr und Samstag 9 - 16 Uhr) wenden. Sollte das Anrufaufkommen steigen und es zu längeren Wartezeiten kommen, bittet das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt die Anrufenden um Geduld. Fragen können auch über das Kontaktformular auf www.zensus2022.de/kontakt gestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema Zensus 2022 finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt oder unter www.zensus2022.de. Dort finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und auch einen Musterfragebogen.

Hinweis: Zeitgleich mit der „Gebäude und Wohnungszählung“ des Zensus 2022 findet die „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ im Rahmen der Grundsteuerreform statt. Beide Projekte sind unabhängig voneinander, tauschen keine Daten aus und die Beantwortung des einen entbindet nicht von Beantwortungspflicht des anderen. Bei teils ähnlich abgefragten Merkmalen muss auf Unterschiede in den Definitionen geachtet werden. Für die

Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay