Dienstag, 21. Juni 2022
Magdeburg. Das Kabinett hat heute die Verlängerung der geltenden 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli dieses Jahres beschlossen. Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.
Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes
www.sachsen-anhalt.de.
Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay